ClownsFREIHEIDe
   
 
  Vergewaltigung als Kriegswaffe 2.Teil

Krieg und Frieden

 

Gewalt gegen Frauen im Krieg

Instabilität und bewaffnete Konflikte sind zusätzliche Quellen für verschiedene Formen von Gewalt – von sexueller Gewalt über Vergewaltigungen bis hin zu Völkermorden.

In Konfliktsituationen wird Gewalt gegen Frauen oftmals als Kriegswaffe eingesetzt, um Frauen oder ihre Männer zu erniedrigen und die Gemeinschaft, der sie angehören, zu terrorisieren.

Während der Kriege in Bosnien-Herzegowina und Ruanda in den 1990er Jahren dienten Morde, systematische und weit verbreitete Vergewaltigungen wie auch andere Formen von sexueller Gewalt nicht nur als Mittel, die Moral des Gegners zu untergraben, sondern verfolgten buchstäblich den Zweck, ihn zu dezimieren. Während des Völkermordes in Ruanda waren Gruppenvergewaltigungen sowie sexuelle Verstümmelung und Erniedrigung – beispielsweise wurden Tutsi-Frauen nackt in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt – an der Tagesordnung . [1]

Oft werden Frauen Zielscheiben von Gewalt, weil sie oder männliche Familienangehörige eine aktive oder führende (und politisch oppositionelle) Rolle innehaben.

Opfer von Soldaten und Polizei

Der in bewaffneten Konflikten herrschenden rechtlichen Willkür ausgesetzt, fallen zahlreiche Frauen ausserdem der Gewalt von Soldaten, Schutztruppen und Polizei zum Opfer.

Im Konflikt zwischen den Sicherheitskräften Sri Lankas und den Befreiungstigern von Tamil Eelam wurden im März 2001 die beiden jungen Tamilinnen Sinnathamby Sivamany und Ehamparam Wijikala in der Küstenstadt Mannar von Marinesoldaten festgenommen und zur Wache einer Sondereinheit der Polizei gebracht. Ehamparam Wijikala wurde auf der Wache von zwei Beamten brutal vergewaltigt, während man Sinnathamby Sivamany zunächst die Augen verband, ihr die Kleider auszog und sie anschliessend in einem vor der Polizeistation geparkten Transporter ebenfalls vergewaltigte. Später wurden beide Frauen nackt zur Schau gestellt, rund 90 Minuten lang mit Händen und Füssen an einer zwischen zwei Tischen angebrachten Stange aufgehängt und mit einem Kabel geschlagen. [1]

Vergewaltigung als Kriegswaffe

In vergangenen Konflikten wurde vielerorts beobachtet, dass männliche Zivilisten in Städten und Dörfern gezielt zwangsrekrutiert und genötigt wurden, Gewalttaten gegen Frauen zu begehen. Solche Verbrechen führen zu schwerwiegenden Traumata – sowohl bei den Opfern als auch bei den zur Tat gezwungenen Tätern.

In Bürgerkriegen, wo sich bewaffnete Gruppen gegenüber stehen, werden Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt häufig bewusst eingesetzt, um Terror zu verbreiten.

Als die Rebellen im Januar 1999 in die sierra-leonische Hauptstadt Freetown einfielen, durchsuchten sie Haus um Haus nach Mädchen und nahmen diese mit. Diejenigen, die nicht von einem der Rebellenkommandeure als „Ehefrauen“ ausgewählt wurden, mussten wiederholt Vergewaltigungen durch andere Kombattanten über sich ergehen lassen. Am 8. Januar 1999 forderte ein Befehlshaber der Rebellen alle in Cline Town, im Osten von Freetown lebenden Mädchen, die noch Jungfrau waren, auf, sich zu melden und von einer weiblichen Rebellenangehörigen untersuchen zu lassen. Diejenigen Mädchen, deren Jungfräulichkeit dabei festgestellt wurde, mussten sich fortan Nacht für Nacht beim Befehlshaber und anderen Kombattanten einfinden, von denen sie vergewaltigt und sexuell missbraucht wurden . [1]

Solche durch bewaffnete Gruppen verübte Gewalt entzieht sich oft jeder Art von Justiz, da die Täter in der Regel mit der offiziellen Staatsmacht im Konflikt stehen oder in Situationen handeln, in denen eine solche Staatsmacht geschwächt oder nicht existent ist.

Gewalt gegen Frauen nach dem Krieg

In Nachkriegszeiten hält das Klima von Gewalt oft noch lange an. In den USA wurde festgestellt, dass ein hoher Anteil von häuslicher Gewalt und Morddelikten von Soldaten verübt werden, die von Kriegseinsätzen zurückkehren. Aus einer Studie der US-Armee geht hervor, dass in Armeefamilien Akte «schwerer Aggressionen» gegenüber Ehefrauen drei Mal häufiger vorkommen als in anderen Familien .

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO)  führt in vielen Ländern, die von gewalttätigen Konflikten heimgesucht worden sind, die «gestiegene gesellschaftliche Akzeptanz von Gewalt und die weite Verbreitung von Waffen»  zu einem hohen Ausmass an zwischenmenschlicher Gewalt, die über den eigentlichen Konflikt hinaus bestehen bleibt.

Fatima aus Badhdad war im Alter von zwölf Jahren mit ihrem Mann verheiratet worden. Sie lebte fortan im Haus seiner Familie, wo man sie wie ein Dienstmädchen behandelte und regelmässig verprügelte. Am 21. März 2003 lief sie davon und flüchtete zu ihrer eigenen Familie, die sie jedoch wieder zurückschickte. Fatima schilderte die Begegnung mit ihrem Mann: «Er war sehr zornig und griff nach seiner Kalaschnikow... Ich konnte mir nicht vorstellen, dass er schiessen würde, seine Schwester stand neben ihm... Aber er schoss mir tatsächlich in die Beine, ich konnte sie nicht mehr fühlen, sie waren taub.»Trotz der Schwere der Tat und obwohl mehrere Zeugen zugegen gewesen waren, wurde Fatimas Ehemann nicht verhaftet . [1]

Gefahr durch internationale Friedenstruppen

Ein weiteres erschreckendes Phänomen wurde in Nachkriegsgesellschaften beobachtet: Die Präsenz internationaler Friedenstruppen birgt für Frauen oft zusätzliche Gefahren:

In Somalia besorgte ein Unteroffizier der belgischen Fallschirmjägereinheit 1993 für einen Kameraden ein somalisches Mädchen als Geburtstagsgeschenk. Das Mädchen wurde Berichten zufolge während der Geburtstagsparty zum Striptease gezwungen und anschliessend von zwei Fallschirmjägern vergewaltigt. 1998 sprach ein belgisches Militärgericht den Unteroffizier schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, von denen sechs zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ausserdem erlegte ihm das Gericht eine Geldstrafe auf und verfügte seine Entlassung aus der Armee . [1]

Gewalt gegen Frauen: Ein Randthema beim Friedensprozess

Hinzu kommt, dass im Rahmen von Friedensprozessen Gewalt gegen Frauen häufig nur als Randthema behandelt wird. In den meisten Fällen wurde es versäumt, Frauen aktiv am Friedensprozess zu beteiligen und sich mit der Gender-Frage auseinander zu setzen. In der Folge wurde in Friedensabkommen die Frage der geschlechtsspezifischen Verfolgung und Gewalt meist ausgeklammert und bei der Umsetzung der Abkommen weitgehend ignoriert.

Im Jahr 2002 wurde in Sierra Leone festgestellt, dass bei der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kombattanten die Erfahrungen der vielen Frauen und Mädchen, die von Rebellensoldaten entführt und in eine Sexualbeziehung gezwungen worden waren, keine Berücksichtigung gefunden haben. Allem Anschein nach wurden sie meist weder gesondert von ihren «Ehemännern
» befragt, noch bot man denjenigen Frauen, die sich aus ihrer Zwangsbeziehung lösen wollten, eine realistische Chance hierzu. Die betroffenen Frauen, welche in Erwartung waren oder bereits Kleinkinder zur Welt gebracht hatten, hätten dringend Unterstützung benötigt, um zu ihren Familien zurück zu kehren oder sich gemeinsam mit ihren Kindern ein neues Leben aufzubauen. [1]

Frauen als Kombattantinnen

Vielerorts sind Frauen in bewaffneten Konflikten nicht nur Opfer, sondern werden auch als Täterinnen in Völkermorde verwickelt. Meist sind es Konflikte, Vertreibung, Armut und Marginalisierung, welche Frauen dazu veranlassen, sich als Kombattantinnen rekrutieren zu lassen. Sie werden von bewaffneten Gruppen verschleppt und zum Dienst gezwungen; einige stellen sich freiwillig.

«Für Mädchen in einer männlich orientierten Kultur geht von Uniformen, Waffen und der damit verbundenen Macht eine gewisse Anziehungskraft aus. Oftmals schliessen sich Mädchen einer bewaffneten Gruppe an, weil sie glauben, sie würden wie Gleiche unter Gleichen behandelt und dieselben Rechte erhalten wie Männer, wenn sie erst einmal Teil der Gruppe sind.» [1]

Die Hoffnung auf mehr Freiheit, Respekt und Selbstbestimmung erweist sich oft als nichtig; denn die jungen Frauen und Mädchen, welche sich bewaffneten Gruppen anschliessen, finden sich nicht selten als Opfer sexueller Ausbeutung wieder. Meist werden sie zur Empfängnisverhütung oder zur Abtreibung gezwungen.

[1] Hinsehen und Handeln. Gewalt gegen Frauen verhindern. Amnesty International 2004.

 
 

 Themenberichte

Gründlich und zuverlässig: Recherche bei Amnesty

Amnesty International setzt sich für die Durchsetzung aller in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Rechte ein. Ein globales Netz von Beobachtern (Researcher) und ehrenamtlichen UnterstützerInnen erstellt regelmäßig Berichte zu einzelnen Themen, zu denen Amnesty International arbeitet.

 
 
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Zerstörung der sozialen Ordnung

[ Von Rita Schäfer ]

Durch sexualisierte Gewalt gegen Frauen beeinträchtigen Soldaten oder Milizionäre im Krieg nicht nur die physische und psychische Gesundheit ihrer Opfer. Sie greifen auch Ehre und Selbstverständnis ihrer Beschützer – der Väter und Ehemänner – an. Die Täter zielen letztlich darauf ab, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu brechen. Deshalb verabschiedete der UN-Sicherheitsrat im Juni eine Resolution, die den internationalen Rechtsrahmen zur Sanktionierung von sexualisierter Gewalt in Kriegen erweiterte.

Bürgerkriege verschärfen die Probleme des häufig maroden Gesundheitssektors afrikanischer Länder. Das betrifft besonders Kleinkinder, Schwangere und Mütter – vor allem, wenn die Frauen selbst noch Jugendliche sind. Ihre Lage ist schon in Friedenszeiten schwierig. Im Krieg jedoch werden Einrichtungen des Gesundheitswesens systematisch zerstört. Ganze Krankenhäuser werden in Schutt und Asche gelegt.

Der Zusammenbruch der medizinischen Infrastruktur ist dabei für Frauen und Mädchen, die vergewaltigt wurden, besonders fatal. Viele ringen ihr Leben lang mit den Folgen – sowohl physisch als auch psychisch. Sie bekommen zum Beispiel Scheidenfisteln, die dazu führen, dass die Betroffenen ihre Ausscheidungen nicht mehr kontrollieren können (siehe Artikel zum Thema auf Seite 332). Dazu werden viele betroffene Frauen, die chirurgisch nicht behandelt werden können, als unrein angesehen. Oftmals werden sie von ihren Familien verstoßen.

Selbstverständlich werden auch HIV/Aids und andere Geschlechtskrankheiten durch sexualisierte Gewalt verbreitet. Aus Angst vor Ausgrenzung machen viele Frauen und Mädchen deshalb keinen HIV-Test. Diese Probleme gibt es – in unterschiedlicher Ausprägung – in christlich wie in islamisch geprägten Gesellschaften. Statistiken über Vergewaltigungen und sexuell übertragbare Krankheiten (Sexually Transmitted Deseases – STDs) in Kriegs- und Nachkriegsgesellschaften sind jedoch immer Schätzungen. Auch wenn die offiziellen Zahlen schon erschreckend sind – die Dunkelziffer liegt noch weit höher.

Trotz aller Not bekommen solche Frauen aber wenig Unterstützung. Hilfe leisten allenfalls lokale NRO, die dabei manchmal von internationalen Organisationen gefördert werden. Doch um diese Zustände zu ändern, spielen auch politische und religiöse Autoritäten eine wichtige Rolle und nicht zuletzt müssen die jeweiligen Armeen und Kriegsherren in die Pflicht genommen werden.


Vergewaltigung als Strategie

Trotzdem werden Vergewaltigungen immer noch als Kriegsstrategie eingesetzt: Sie sollen Bevölkerungen einschüchtern und terrorisieren, wenn es darum geht, Gebiete zu erobern oder Menschen massenhaft zu vertreiben. Derartige Gewaltakte sind häufig verbunden mit nationalistischen, ethnischen oder genozidalen Interessen. Es geht also vor allem um Rache, Vergeltung und Bestrafung der „Feinde“. Nach dem Motto „boys will always be boys“ wird derartige sexualisierte Gewalt auch von ranghohen Militärs und Politikern immer noch bagatellisiert. Und nicht nur das: Viele Befehlshaber in Armeen, so wie auch Warlords, beteiligen sich sogar an den Verbrechen: Sie versorgen ihre Truppen mit Sex-Sklavinnen – zur Belohnung für Kampfesmut. Solche Massenvergewaltigungen von Frauen und Mädchen sind gefährlich, denn sie verschaffen den Tätern ein gemeinsames Erleben von Omnipotenz. Sie festigen den Truppenzusammenhalt, heißt es. Zugleich werden die Gegner traumatisiert.

Zum Schutz der eigenen Ehre und der ihrer männlichen Angehörigen verschweigen deshalb zahllose Vergewaltigte, was sie erlitten haben. Das ist in islamisch geprägten Gesellschaften so, aber auch dort, wo für Frauen Brautpreise gezahlt werden, wo Männer „ihre“ Frauen also in gewisser Weise „besitzen“ und damit auch viel Kontrolle über sie ausüben. Diese Machtposition der Männer wird durch Vergewaltiger in Frage gestellt – so wie auch ihr Selbstverständnis: Es wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Frauen, Töchter und andere weibliche Verwandte vor Gefahren und Gewalt schützen. Aus diesem Grund verstoßen manche Väter ihre eigene Tochter. Sie können es nicht ertragen, täglich mit ihrem Versagen als Beschützer der Familie konfrontiert zu werden. Außerdem haben vergewaltigte Teenager-Mütter keine Heiratschancen mehr. Ihre Versorgung wäre also eine zusätzliche Belastung. Welch fatale Auswirkungen solche Gewaltakte noch haben können, zeigt sich beispielhaft im Sudan (siehe Kasten).


Ausgegrenzte Menschen


Auch nach einer Vergewaltigung geht das Leiden der betroffenen Frauen weiter – vor allem dann, wenn sie durch den Gewaltakt schwanger geworden sind. Denn Kinder, die aus Vergewaltigungen hervorgehen, gelten immer noch als „Kinder der Feinde“. Viele versuchen deshalb, ihr Kind abzutreiben. Damit setzen sie nicht nur ihr Leben aufs Spiel, sie gefährden auch die Gesundheit des Babys. Viele kommen nach fehlgeschlagenen Aborten behindert zur Welt .

Die Situation für betroffene Kinder und ihre Mütter ist deshalb fatal. Sie gelten oft als Unglücks- und Krankheitsbringer. Viele Männer fürchten jedenfalls, dass sie sich durch sexuellen Kontakt mit ihren geschändeten und schwanger gewordenen Ehefrauen mit schlimmen, wenn nicht sogar tödlichen Krankheiten anstecken können. Ob Vergewaltigungsopfer und deren Kinder in einer Gemeinschaft akzeptiert werden, hängt deshalb oft von den lokalen religiösen Autoritäten ab.

In der Demokratischen Republik Kongo etwa nehmen Vertreter zahlreicher Pfingstkirchen dubiose Rituale vor, um die Gesellschaft „vom Bösen“ zu reinigen. Anders als traditionelle Heiler, die gelegentlich mit kostspieligen Ritualen versuchen, die Würde der Vergewaltigten und ihrer Kinder wieder herzustellen, tragen Vertreter verschiedener Kirchen bisweilen aber auch dazu bei, Vergewaltigte als Sünderinnen zu überführen und ihre soziale Ausgrenzung zu legitimieren. So werden zum Beispiel viele der Vergewaltigungskinder als Hexen verurteilt. In Sierra Leone wetteifern Leiterinnen traditioneller, religiös motivierter Frauenorganisationen damit, Mädchen genital zu beschneiden. Sie geben dies als Beitrag zur Wiederherstellung der sozialen Ordnung aus und werden von der Politik dabei finanziell unterstützt.

Ausbeutung statt Schutz

In ganz Afrika kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter von Hilfswerken in Flüchtlingslagern die Lage junger Frauen ausnutzen, statt die internationalen Richtlinien zu deren Schutz umzusetzen. In der lokalen Wahrnehmung sind diese Frauen im übertragenen Sinn nun mit den Hilfsorganisationen „verheiratet“. Ihre Situation ist prekär, sie sind ohnmächtig gegenüber den sexuellen Forderungen des Lagerpersonals und der ehelichen Gewalt.

Junge, allein stehende Männer und Ehemänner in den Flüchtlingslagern Nordugandas fühlen sich deshalb in ihrer Männlichkeit angegriffen. Anders als die ökonomisch potenten Mitarbeiter der Hilfswerke oder die als Wachpersonal eingesetzten Soldaten haben junge männliche Flüchtlinge keine Mittel, um auf legalem Weg eine Familie zu gründen. Viele gehen daher dazu über, ihre Männlichkeit gewaltsam zu bestätigen.

Auch Ehemänner sehen ihre Maskulinität durch die jahrelange Degradierung auf den Status des ohnmächtigen Hilfsempfängers bedroht. Auf die Tatsache, dass Mitarbeiter von Hilfswerken ihre Machtstellung ausnutzen, reagieren sie mit körperlicher und sexueller Gewalt. Die Sicherheit und Gesundheit von Frauen und Mädchen hängt schließlich oft von den Machtverhältnissen zwischen Männern ab – ein Problem, das nicht nur in Flüchtlingslagern in Nord-Uganda besteht. Daher ist es wichtig, die vielschichtigen Brüche der Maskulinität zu berücksichtigen. Schließlich waren viele Männer in den Lagern zuvor als Kämpfer in Kriegshandlungen involviert – andere wurden dabei zu Opfern.

Missbrauch durch Peacekeeper

Auch die Hierarchie zwischen Männern kann lokale Konflikte mit Friedenstruppen auslösen. Obwohl Blauhelmsoldaten, die Mädchen und Frauen missbrauchen, seit einigen Jahren mit Strafen rechnen müssen, gibt es immer noch derartige Vorfälle. Daran ändern auch umfassende „Gender“-Leitlinien und „Gender“-Trainings wenig.

Viele UN-Soldaten sind im Einsatz überfordert: Schlecht ausgebildet und schlecht ausgerüstet wie sie sind, wird ihnen nachgesagt, sowieso nur wegen des Geldes dabei zu sein. Zahlreiche Blauhelmsoldaten wollen deshalb ihr Selbstverständnis neu definieren und dies beeinflusst ihr Auftreten gegenüber der lokalen Bevölkerung.

In den 1990er Jahren zum Beispiel wurden die Blauhelme in Sierra Leone nur abfällig als „Beachkeeper“ bezeichnet. Sie waren vor allem in den Strandbars von Freetown anzutreffen, knüpften Kontakte zu jungen Mädchen, boten ihnen ein bisschen Geld oder Nahrungsmittel an und bekamen dafür Sex. Dabei zeugten sie dann zahlreiche Kinder. Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Machtkonflikte in Westafrika sahen die sierra-leonischen Männer das Potenzgebaren der UN-Soldaten, die vor allem aus Nigeria kamen, als Affront an. Die jungen Frauen wurden deshalb angefeindet.

Konflikte gab es auch wegen sexueller Beziehungen zwischen jungen Mädchen und Blauhelmsoldaten aus Pakistan. Deren rassistisches Dominanzverhalten hatte noch zusätzliche Sprengkraft. Auch hier reagierten sierra-leonische Männer mit Gewalt gegen die Mädchen, schließlich hatten viele als Soldaten oder Milizionäre jahrelang im Bürgerkrieg gekämpft.

Mehr als Abwesenheit von Krieg

Es ist wichtig, soziokulturelle oder religiöse Neuorientierungen in Nachkriegsgesellschaften zu schaffen. Viele Praktiken, die Regierungen betroffener Länder tolerieren oder sogar fördern, stehen in einem eklatanten Widerspruch zu den von denselben Regierungen unterzeichneten internationalen Abkommen und grundlegenden Menschenrechten. Dass auf diese Weise Kriegsgewalt und -verbrechen weiterhin große und vor allem negative Auswirkungen haben, wird oftmals übersehen. Denn das, was nach einem Krieg vermeintlich „heilen“ und „Ordnung schaffen“ soll, kann in gefährlicher Kontinuität zur Mobilisierung und zum Kampf stehen.

Vergewaltigten Frauen und ihren Kindern werden zum Beispiel existentiell notwendige Wohn- und Landnutzungsrechte entzogen. Oft sind diese rechtlosen und marginalisierten Frauen folglich zu sexuellen Dienstleistungen im „Tausch“ gegen Nahrungsmittel gezwungen. Sie haben keine Verhandlungsmacht. Statt dessen begeben sie sich weiterhin in Abhängigkeit und neue Gefahr: Denn spätestens dann infizieren sich viele mit HIV und anderen Krankheiten. Betroffen sind vor allem verstoßene Teenager-Mütter, geschiedene Frauen und junge Witwen mit kleinen Kindern.

Medizinische Hilfe, Rechtsreformen und Wirtschaftsförderung von Frauen in Nachkriegsgesellschaften sind deshalb sehr wichtig. Nachhaltig sind sie aber nur dann, wenn auch Männer unterstützt werden – in speziellen Programmen, in denen sie lernen, Gewalt nicht als Inbegriff von Männlichkeit zu verstehen. Gleichzeitig müssen Männer die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen Traumata zu bewältigen. Um die Gewaltbereitschaft demobilisierter jugendlicher Milizionäre – oft eine ganze Generation junger Männer – zu überwinden, sind deshalb sektorübergreifende Programme notwendig. Es ist nicht damit getan, Ex-Kombattanten mit einem Scheck oder einem Werkzeugkoffer in den zumeist labilen Frieden zu entlassen. Denn risikoreiches und gewalttätiges Sexualverhalten von Männern gefährdet alle Beteiligten. Es belastet das Gesundheitssystem, macht Familienplanung unmöglich und verstärkt soziale Konflikte. Es sind diese Strukturprobleme, die gelöst werden müssen, denn sie entscheiden über die Zukunft ganzer Gesellschaften.

Sexualisierte Kriegsverbrechen im Sudan

Während des jahrzehntelangen Bürgerkriegs im Südsudan wurde Regierungsgegnern durch systematische Vergewaltigungen vor allem eines gezeigt: Ihre Ohnmacht, ihre weiblichen Angehörigen zu schützen. Nordsudanesische Truppen verschleppten und schwängerten zahllose Südsudanesinnen. Dies geschah, um – symbolisch gesehen – ihre Rolle als Repräsentantinnen der gesellschaftlichen Einheit Südsudans zu zerstören. Die patrilineare Erbfolge wurde damit gebrochen, denn die verschleppten Frauen gebaren Kinder, die Nordsudanesen gezeugt hatten.

In der Folge rief in den 1990er Jahren die Sudan Peoples’ Liberation Army (SPLA) Männer des Dinka-Volkes auf, ihre Frauen stärker als Gebärerinnen zu mobilisieren: Viele Männer hielten daraufhin das traditionelle Abstinenzgebot gegenüber stillenden Frauen nicht mehr ein. Angesichts der katastrophalen medizinischen Versorgung stieg die Mütter- und Säuglingssterblichkeit erheblich.

Auch ging in den jahrelangen Kriegswirren das lokale Wissen über Verhütung und Geburtshilfe verloren, das ein Privileg alter Frauen gewesen war. Die wenigen rasch ausgebildeten, jungen Geburtshelferinnen boten keine wirkliche Abhilfe. Die Gebärenden vertrauten diesen unerfahrenen, aber autoritär auftretenden Hebammen nicht.

Zugleich stieg die eheliche Gewalt. Viele SPLA-Kämpfer verinnerlichten militärische Gewohnheiten: Gewalt wurde als Inbegriff von Männlichkeit angesehen. Rangniedrige Kämpfer verdächtigten ihre Ehefrauen, Beziehungen mit ranghöheren Militärs einzugehen, um an überlebenswichtige Güter zu kommen. Auch nachdem Nord- und Südsudan Anfang 2005 Frieden geschlossen haben, blieb geschlechtsspezifische Gewalt ein Problem – und es betrifft längst nicht nur die Frauen früherer Kämpfer.

Häufig hilft in Krisenregionen auch die Rechtssprechung nicht. Falls geschlechtsspezifische Gewalt überhaupt juristisch verhandelt wird, entscheiden lokale traditionelle Gerichte – meist zum Vorteil der Angeklagten.

In Darfur zum Beispiel tragen Gerichte maßgeblich zur weiteren Festigung der Geschlechterordnung durch sexualisierte Gewalt bei. Dort interpretiert die Justiz im Auftrag der Zentralregierung islamisches Recht – und das höchst eigenwillig: Vergewaltigte Schwangere werden als Ehebrecherinnen bestraft, wenn nicht vier männliche Zeugen ihre Unschuld beweisen können. Auspeitschung und Gefängnishaft sind typische Urteile für Frauen, die von Regierungssoldaten und regimetreuen Milizen vergewaltigt und dann mit tiefen Brandwunden gekennzeichnet wurden. Medizinisch wird den Opfern nicht geholfen.

Der Vergleich mit der Verfügungsgewalt über Sklavinnen liegt deshalb nahe. Traditionelle Preissängerinnen – so genannte Hakama – begleiten gelegentlich Überfallskommandos in Darfur und legitimieren ihre Taten. Sie huldigen den tapferen Kämpfern, spornen die Vergewaltiger an und rauben den Hausrat der Opfer.

Während die Männer den Vergewaltigungen oftmals zuschauen müssen, bevor sie umgebracht werden, malträtieren die Angreifer die Frauen so, dass sie ihre familiären Versorgungspflichten nicht mehr erfüllen können. Augenzeugen berichten auch, dass den Opfern manchmal die Beine gebrochen oder sie so gefoltert werden, dass sie keine Chance mehr haben, eine der wenigen Gesundheitsstationen zu erreichen. (rs)

Quelle:
http://www.inwent.org/ez/articles/079224/index.de.shtml

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KOSOVO

In schlechter Gesellschaft

Die Verwicklung eigener Mitarbeiter in den florierenden Frauenhandel im Kosovo bringt die UNO-Übergangsverwaltung UNMIK in Bedrängnis.

Izabella Karlowicz bekam einen gehörigen Schreck. Seit einigen Wochen schon bemühte sich die Pressesprecherin der Übergangsadministration der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) privat darum, den Töchtern einer allein erziehenden Kosovo-Albanerin Ausbildungsplätze in der Provinzhauptstadt Pristina zu beschaffen. Kurz zuvor hatte das ältere der beiden Mädchen eine Stelle bei einem Frisör wieder aufgegeben, der bereit war, die 14-Jährige in seinem kleinen Laden auszubilden. Der Grund: Sie wollte lieber Tänzerin werden.

„Als sie mir ein paar Tage später am Telefon erzählte, dass ein Mann ihr angeboten habe, sie nach Pec in die Tanzschule zu fahren, läuteten bei mir alle Alarmglocken“, erzählt Karlowicz und schlägt die Hände über dem Kopf zusammen: „Wer denkt da nicht an Frauenhandel?“

Durch die Aufmerksamkeit der Pressesprecherin konnte die mögliche Verschleppung des 14jährigen Mädchens in die erzwungene Prostitution verhindert werden: Sie und ihr Fahrer würden sofort von internationaler Polizei gestoppt und verhaftet werden, drohte Karlowicz am Telefon, sollten sich die beiden auf den Weg in den Westen des seit Kriegsende 1999 von den Vereinten Nationen verwalteten Protektorats machen.

Der Regelfall ist eine solche Rettung in letzter Sekunde nicht. Im Gegenteil: Schätzungen lokaler Menschenrechtsorganisationen zufolge liegt die Zahl der in Nachtclubs, Tanzhallen, Restaurants, Motels und Hotels zur Prostitution gezwungenen Mädchen und Frauen im Kosovo bei über 2000. Tendenz steigend: Während Ende 1999 erst 18 Lokale bekannt waren, tauchen auf der so genannten „Off-limits-list“ der UNO-Übergangsverwaltung heute mehr als 200 Etablissements auf, die UNMIK-Mitarbeiter wegen Verwicklung der Betreiber in Frauenhandel nicht besuchen dürfen.

Einheimische berichten, dass es inzwischen selbst in den kleinsten Orten Nachtklubs oder private Zimmer gibt, in denen Prostituierte von ihren Käufern gefangen gehalten werden. Da das Kosovo an der Schnittstelle der wichtigsten Handelsrouten der Organisierten Kriminalität Richtung Albanien und Italien liegt, besteht immer die Möglichkeit, dass die Mädchen und Frauen weiter nach Westeuropa verschifft werden. Für viele der manchmal erst 13-Jährigen bildete das Versprechen, in der EU einen Job zu bekommen – sei es als Kellnerin, Au-Pair-Mädchen oder Köchin – den ersten Schritt auf dem Weg in die sexuelle Ausbeutung. Denn die meisten der von den Menschenhändlern über Serbien ins Kosovo Geschmuggelten kommen aus ärmsten Verhältnissen in Moldawien, der Ukraine, Rumänien oder Bulgarien. Der Schritt, sich in die Hände der vermeintlich vertrauensvollen Arbeitsvermittler zu begeben, gilt als letzter Ausweg aus einer sozial verzweifelten Lage – und erfolgt fast immer freiwillig.

Seitdem das Kosovo zu einem Zentrum der Sex-Industrie in Südosteuropa geworden ist, endet die Reise jedoch selten im reichen Westen, sondern häufig im Armenhaus des Balkan. Auch die Anzahl intern verschleppter Mädchen und Frauen ist mit dem Einzug der UNMIK-Angestellten und Tausender Soldaten der NATO-geführten Kosovo-Schutztruppe KFOR im Sommer 1999 stetig gestiegen.

Oft ist ihnen jede Möglichkeit genommen, ihren Wohn- und Arbeitsplatz zu verlassen. Ungeheizte Zimmer, mangelhafte hygienische Bedingungen, fehlende Kleidung und Unterernährung sind an der Tagesordnung. Von der International Organisation for Migration (IOM) repatriierte Opfer berichten von menschenunwürdigen Aufenthaltsbedingungen: „Wir wurden gefüttert wie Tiere“, berichtet eine 17-Jährige. „Am Morgen bekamen wir nur die Essensreste vom Vortag vorgesetzt. Danach mussten wir uns bis spät in die Nacht um die Kunden kümmern.“

TEIL des Problems...

 


Das persönliche Engagement der UNMIK-Pressesprecherin Karlowicz kann kaum darüber hinweg täuschen, dass die Angestellten der Weltorganisation in der Krisenprovinz nicht unbedingt zur Lösung beitragen, sondern Teil des Problems sind. So heißt es in einem Anfang Mai von amnesty international in der Provinzhauptstadt vorgestellten Bericht: „Alle zugänglichen Daten weisen darauf hin, dass das Kosovo ohne die Präsenz der internationalen Gemeinschaft und den Einfluss gut ausgestatteter westlicher Konsumenten einen eher geringen Stellenwert in der Balkan-Frauenhandelsindustrie behalten hätte.“

... 45 000 KFOR-Soldaten

 


Mit der Stationierung von zunächst mehr als 45.000 KFOR-Soldaten und den aus aller Herren Länder angereisten UNO-Bediensteten im Juni vor fünf Jahren nahm die Zahl der Bordelle, Nachtclubs und Tanzhallen in dem völkerrechtlich weiterhin zu Serbien-Montenegro gehörenden Protektorat explosionsartig zu. Die IOM bezeichnete KFOR und UNMIK schon nach einem halben Jahr Protektoratsherrschaft als „kausalen Faktor“ für das lukrative Geschäft mit dem Sex. Da die Angestellten der internationalen Organisationen Immunität genießen, ist ein rechtliches Vorgehen selbst bei nachgewiesener Beteiligung an Frauenhandel schwierig. amnesty international fordert deshalb eine stärkere Rechenschaftspflicht des internationalen Personals. Rechtsprechung und Polizeigewalt fallen unter die Verantwortung der derzeit vom früheren finnischen Premierminister Harri Holkeri geleiteten UNO-Übergangsadministration.

Fälle, in denen die ausländischen Angestellten die juristischen Schutzmaßnahmen, die ihnen ihr internationales Mandat beschert, ausnutzen, gibt es viele.
Beispiel Orahovac, 2001: Hier meldete eine Frau der UNMIK-Polizei, dass sie von einem Kosovo-Albaner vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen worden sei. Zugleich gab sie an, dass auch UNMIK-Polizisten zu ihren Kunden zählten. Doch als die örtliche Filiale der internationalen Polizei den Fall übernahm, sah die eigens für solche Angelegenheiten eingerichtete UNMIK-Spezialeinheit für Frauenhandel und Prostitution (TPIU) keinen Grund zu intervenieren. Das Ergebnis fiel angesichts der augenzwinkernden Kumpanei der Angestellten der Weltorganisation mit den Tätern wenig überraschend aus: Der Frau wurde die Glaubwürdigkeit abgesprochen, die Anklage fallen gelassen.

Dem ai-Bericht zufolge sind seit der Installierung des internationalen Protektorats vor fünf Jahren lediglich vier UNMIK-Angestellte wegen mutmaßlicher Beteiligung an kriminellen Aktivitäten in ihre Herkunftsländer zurück geschickt worden. Ein Verfahren gegen einen pakistanischen Polizisten wegen Beihilfe zu „Prostitution und Sklaverei“ war bis Ende April noch nicht abgeschlossen.

Noch stärker involviert in Geschäfte mit zur Prostitution gezwungenen Frauen sind Kfor-Soldaten. So mussten mindestens neun Angehörige der internationalen Schutztruppe das Kosovo in den vergangenen fünf Jahren verlassen.

Der ARD-Weltspiegel berichtete im Dezember 2000, dass Bundeswehrsoldaten Sex mit gehandelten Frauen sowohl im Kosovo als auch im angrenzenden Mazedonien hatten, wo die KFOR ebenfalls über Kasernen verfügt. Trotz wachsender Aufmerksamkeit in den Führungsetagen der Militärs wird es vor Ort weiterhin eher als Kavaliersdelikt behandelt.

Das Fazit, das amnesty international nach fast fünf Jahren internationaler Verwaltung zieht, ist ernüchternd: „Selbst Frauen, die als Opfer von Frauenhandel erkannt wurden, ist der Zugang zu Reparationszahlungen und Entschädigung für die Misshandlungen, die sie erlitten haben, verweigert worden“, heißt es in dem Bericht. So wurde auch Zeuginnen, die vor Gericht gegen Menschenhändler aussagen wollten, kein ausreichender Schutz gewährleistet.

Nach den antiserbischen Ausschreitungen Mitte März, bei denen mehr als 60 der spöttisch als „Coca Cola-Dosen“ bezeichneten weißen UNMIK-Jeeps mit den roten Streifen in Flammen aufgingen, kommen die Vereinten Nationen nun auch auf menschenrechtlichem Gebiet in die Kritik. So soll im Juni ein Enthüllungsreport der UNO-Mitarbeiter Kenneth Cain, Heidi Postlewait und Andrew Thomson erscheinen. Titel: „Emergency Sex and Other Desperate Measures, a True Story from Hell on Earth”. In ihrem Buch berichten die Autoren von ausschweifenden Sex-Parties mit zur Prostitution gezwungenen Frauen und Mädchen, Korruption sowie Drogenmissbrauch auf Missionen in Haiti, Liberia, Somalia – und im Kosovo. Um das Image der ohnehin angeschlagenen Weltorganisation nicht weiter zu demolieren, erwägt Generalsekretär Kofi Annan Presseberichten zufolge rechtliche Maßnahmen gegen die Veröffentlichung.

UNMIK-Kommunikationsdirektorin Hua Jing hält das nicht für nötig. Von Vorkommnissen wie angeblich in dem Buch beschrieben, habe sie im Kosovo noch nicht gehört, erklärte sie Anfang Mai. „Dennoch gilt, dass gegen Personen, die beim Begehen solcher Taten erwischt werden, Disziplarmaßnahmen ergriffen und Bestrafungen erfolgen werden, die im Einklang mit den UNO-Regeln und internationalem Recht stehen.“ Das Statement erfolgte nur wenige Tage vor Veröffentlichung des ai-Berichts.

An den darin erhobenen Forderungen wird sich die UNO-Verwaltung künftig messen lassen müssen, will sie mit ihrem nun auch öffentlich bekundeten Anspruch, entschieden gegen Frauenhandel vorzugehen, ernst genommen werden. So sollen UNMIK und KFOR „sämtliche Maßnahmen ergreifen, um den Handel von Frauen und Mädchen in die gezwungene Prostitution innerhalb des Kosovo sowie aus der Provinz heraus zu stoppen – und die Verletzung sozialer und ökonomischer Rechte potenzieller Opfer zum Thema machen“. Denn solange die gesellschaftlichen Ursachen für die auf mehr als sechzig Prozent geschätzte Arbeitslosigkeit nicht angegangen werden, wird das Versprechen einer Tänzerkarriere oder eines anderen Traumjobs in Westeuropa seine Anziehungskraft wohl kaum verlieren.

Markus Bickel - Der Autor ist freier Journalist und lebt in Sarajewo.


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Literatur- und Filmauswahl
Frauen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus,
Rassismus und Sexismus
Teil IVd

Gewalt gegen Frauen als Kriegsmittel: Vergewaltigung


"BeFreier und Befreite. Krieg, Vergewaltigungen, Kinder" von Helke Sander und Barbara Johr (Hgb.) (Fischer Taschenbuchverlag, ISBN 3-596-12644-4)
"Prostitution - Homosexualität - Selbstverstümmelung. Probleme der deutschen Sanitätsführung 1939-1945" von Prof. Dr. Franz Seidler
"Eine Woche im April, Berlin 1945: Vergewaltigung als Massenschicksal" von Ingrid Schmidt-Harzbach in "Feministische Studien" Nr. 2, 1984
"Gegen unseren Willen. Vergewaltigung und Männerherrschaft" von Susan Brownmiller (Fischer-TB-Verlag, ISBN 3-596-23712-2; DM 18,90)
"Gewaltakte, Männerphantasien und Krieg" von Helke Sander und Roger Willemsen (Hamburg 1993)
"Massenvergewaltigung, Krieg gegen die Frauen" von Alexandra Stiglmayer (Hgb.) (Fischer-TB-Verlag 1993; ISBN 3-596-12175-2; DM 14,90)
"Vergewaltigung, Krieg, Nationalismus. Eine feministische Kritik" von Susanne Kappeler, Mira Renka und Melanie Beyer (Hgb.) (Verlag Frauenoffensive 1994; ISBN 3-88104-246-6; DM 22,50)
"Vergewaltigung als Kriegswaffe" von Erica Fischer in "beiträge zur feministischen theorie und praxis", band 34 (1993)
"Menschenwürde - Frauenwürde. Krieg und Vergewaltigung" Bericht von Japanische Fraueninitiative, Koreanische Frauengruppe Berlin e. V. zur Internationalen Konferenz in Berlin vom 10.-12. September 1993.
"Frauen und Krieg. Vergewaltigt, verleugnet, verschwiegen" Dokumentation zur Fachtagung vom 13.11.1995 von Frauen gegen Gewalt/ Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen Kiel (Hgb.) (Kiel 1995, ISBN 3-00-000870-5; DM 15,-; beim Notruf zu bestellen, Tel 0431- 91144 oder per email: frauennotruf.kiel@t-online.de )
"Die Ausnahme ist die Regel: Frauen als Kriegsbeute" in "Gewaltverhältnisse", Arbeitskreis "Sexuelle Gewalt" (Hgb.) (Sensbachtal 1987)
"Männlichkeit, Militär und Vergewaltigung. Männliches Rollenverhalten als Ausgangsbasis sexueller Übergriffe in Kriegen" von Stefan Gose in "Gewohnheitstäter, Männer und Gewalt" von Alexander Diekmann, Michael Herschelmann, Detlef Pech, Konrad Schmid (Hg.) (Köln 1994)
"Männerphantasien" von Klaus Theleweit, 2 Bände (Reinbek 1980)
"Vergewaltigung als Waffe: Ex-Jugoslawien. Materialien zur Situation der vergewaltigten Frauen und Mädchen und Originaltexte antinationalistischer Frauengruppen" von Sukaina e.V. (Hgb.) (Hamburg April 1993, zu beziehen über: Sukaina e.V. c/o Frauenbuchladen, Bismarckstraße 98, 20253 Hamburg)
"Gewalt gegen Frauen im ehemaligen Jugoslawien" von Claudia Fregiehn und Durda Knezevic in "beiträge zur feministischen theorie und praxis", band 37 (1994)
"Für die Würde der Frau" von Biljana Kasic (1993)
"Schrei nach innen. Vergewaltigung und das Leben danach" von Gabriele Mörth (Wien 1994)
"Am Ende wünschst du dir nur noch den Tod. Die Massenvergewaltigungen im Krieg auf dem Balkan" von Maria von Welser (Knaur TB, ISBN 3-426-80030-6; DM 12,90)
"Kinder der Schande" von Bruno Schrep (in: Der Spiegel 28/1995)

"BeFreier und Befreite. Krieg, Vergewaltigungen, Kinder" von Helke Sander und Barbara Johr (Dokumentarfilm, 1992)
"BeFreier und Befreite, 01" von Helke Sander (90 min; BRD 1991; Produktion: Bremer Institut Film/ Fernsehen)
In diesem Film kommen die Frauen selbst zu Wort. Nach all den Jahren des Schweigens sprechen sie (oft zum ersten Mal) öffentlich über die prägende Erfahrung sexueller Gewalt. Die Frage, warum es zu diesen massenhaften Vergewaltigungen beim Vormarsch der Roten Armee gekommen ist, versucht der Film in Gesprächen mit RotarmistInnen zu klären, die 1945 in Ostpreussen und Berlin dabei waren. Die SoldatInnen erinnern sich auf sehr unterschiedliche Weise und erklären diese Ereignisse mit den von den Deutschen begangenen Greueltaten, aber auch mit der "Physiologie des Mannes". Es wird deutlich, dass Opfer und Täter verdrängt haben, dass die Verdrängung einer kollektiven Gewalterfahrung nicht nur erschütternde biographische Auswirkung hat, sondern massive gesellschaftspolitische Konsequenzen.
"Befreier und Befreite, 02" von Helke Sander (102 min; BRD 1991; Produktion: Bremer Institut Film/ Fernsehen)
In diesem Fim werden die gravierenden Folgen für die betroffenen Frauen und für die durch Vergewaltigungen enstandenen Kinder erörtert. Sie reichen von Geschlechtskrankheiten, Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen bis hin zu Traumatisierung und oft lebenslangen problemen mit Männern. Für die Kinder, die ebenfalls zu Worte kommen, steht das Problem ihrer Herkunft im Vordergund und ihre Auseinandersetzung mit den Behörden, wo sie als "Besatzungsschaden" oder "Verteidigungslast" geführt werden. In einem Exkurs über "den Verkehr deutscher Soldaten in den besetzten Ostgebieten mit Angehörigen des weiblichen Geschlechts", und die in die Hundertausende gehenden Verhältnisse von Besatzungssoldaten mit deutschen Frauen wird deutlich, dass Vergewaltigungen so gut wie nie bestraft wird, Zuneigung zur "Frau des Feindes" jedoch fast immer.
"Frauen als Kriegsbeute" von Susanne Bausch (Süddeutscher Rundfunk 1998)
In diesem Film geht es um (Massen)Vergewaltigungen und Zwangsprostitution als Mittel zur Kriegsführung. Berichte zu Uganda, Bosnien und II. Weltkrieg (Deutschland, Sowjetunion).

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Susan Brownmiller
Susan Brownmiller
Im Frühjahr 1975 erscheint die fünfte Ausgabe der Frauenzeitung . Schwerpunktthema ist ‚Sexualität’. In den USA erscheint Susan Brownmillers Buch Against Our Will (deutsch: „Gegen unseren Willen“ 1978). Darin räumt Brownmiller auf mit dem ‚Vergewaltigungsmythos’, der besagt:

Vergewaltigungen sind Einzeltaten krimineller bzw. triebgestörter Männer. Brownmiller definiert Sexualgewalt als Mittel der Herrschaftsausübung der Männer über Frauen. Sie entlarvt auch die Vergewaltigungen von Frauen durch Soldaten als systematisch eingesetzte Kriegswaffe. Brownmillers Analyse wird zum Klassiker des neuen Feminismus, die feministische Debatte um Sexualität und Sexualgewalt zum Thema des Jahres. - Auch die Erste Frauenbewegung hatte die so genannten ‚Sittlichkeitsfragen’ in den Mittelpunkt gestellt. Hinter diesem Begriff verbarg sich der Kampf der ‚Sittlichkeitsbewegung’ gegen sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und Prostitution. Den Einsatz von Vergewaltigung als Kriegswaffe hatte Lida Gustava Heymann, eine Pionierin der Ersten Frauenbewegung, bereits 1915 in einer Rede anlässlich des Internationalen Frauenkongresses in Den Haag formuliert.

Quelle:
http://www.frauenmediaturm.de/fuenfundsiebzig.html




 
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