ClownsFREIHEIDe
   
 
  Rächt ?

 

Atomwaffenlager Büchel

Rechtshilfe für zivile InspektorInnen / Go-In-Aktionen


Personalienfeststellung

Kann fast immer durchgeführt werden. Irgendeine Begründung lässt sich mit ein wenig Phantasie immer finden, sowieso in der Umgebung „gefährdeter Orte“ (z.B. Atomwaffenlager, AKWs oder Genäcker).

Bei der Personalienfeststellung musst du außer dem, was sowieso in deinem Ausweis steht, nur eine allgemeine Berufsbezeichnung nennen (z. B. SchülerIn,
AngestellteR). Die Auskunft zu verweigern, ist eine Ordnungswidrigkeit, aber nur, wenn die Personalienfeststellung rechtmäßig war. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeld belegt werden, man hat sich aber nicht strafbar gemacht.Von
TeilnehmerInnen einer nicht verbotenen und nicht aufgelösten Versammlung darf die Polizei keine Personalien feststellen.


Platzverweis
bedeutet, dass die Polizei dich anweist, einen bestimmten Bereich zu verlassen.
Sie müssen dabei genau sagen, welchen Bereich sie meinen. Du kannst Widerspruch einlegen, bist aber trotzdem erst mal verpflichtet zu gehen.
Wenn du nicht gehst, kann das ein Grund sein, dich in Gewahrsam zu nehmen.
Du kannst auch darauf bestehen, den Platzverweis schriftlich zu
bekommen.

Festnahme oder Gewahrsam

sind zwar rechtlich verschieden, fühlen sich aber erst mal ähnlich an: Die Polizei nimmt dich mit auf die Wache oder in eine Gefangenensammelstelle.
Dort werden deine Personalien festgestellt (s. o.), und du wirst durchsucht (Frauen dürfen nicht von männlichen Beamten abgetastet werden und Männer nicht von Frauen). Wenn dir Gegenstände abgenommen werden, musst du darüber eine Quittung bekommen. Falls erkennungsdienstliche Maßnahmen stattfinden (Fingerabdrücke, Fotos, Beschreibungen), kannst du
dagegen Widerspruch zu Protokoll geben. Du kannst ihn aber auch später per Brief einlegen. Du hast das Recht, zwei erfolgreiche Telefonate zu führen
(Kleingeld mitnehmen!). Falls der EA noch nicht durch andere über deinen Verbleib informiert ist, solltest du ihn anrufen. Rufe auf jeden Fall  nach deiner Freilassung beim EA an, damit du dort aus der Festnahmeliste gestrichen werden kannst. Die Festnahme dient dazu, eine Ordnungswidrigkeit oder
Straftat zu verfolgen. Dazu werden deine Personalien festgestellt. Manchmal wirst du dann gleich als BeschuldigteR zur Sache vernommen, manchmal findet diese polizeiliche Vernehmung auch im Nachhinein bei der Polizei an
deinem Wohnort statt.
Die Festnahme muss allerspätestens am folgenden Tag um 24 Uhr sein beendet sein; normalerweise dauert das nach größeren Gewaltfreien Aktionen zwischen 3 und 10 Std., je nach Anzahl der Festgenommenen.
Die Gewahrsamnahme dient dazu, dich am Begehen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu hindern. Gewahrsam kann in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich lang dauern, aber du musst auf jeden Fall freigelassen werden, wenn der Anlass für den Gewahrsam vorbei ist. Die Polizei
muss unverzüglich einen Richter benachrichtigen, damit dieser
entscheidet. In Rheinland-Pfalz darf die richterlich angeordnete Gewahrsamnahme nicht länger als 7 Tage dauern. Ohne richterliche Entscheidung müsst ihr spätestens am
folgenden Tag um 24 Uhr freigelassen werden (§17 POG Rheinland-Pfalz).

Polizeiliche Vernehmung
Wenn gegen dich wegen einer Straftat ermittelt wird, dann hast du Anspruch auf rechtliches Gehör. Das heißt, die Polizei muss dir mitteilen, was dir vorgeworfen wird, und muss dir Gelegenheit geben, dich dazu zu äußern.
Manchmal findet so eine Vernehmung unmittelbar nach der Aktion statt, manchmal bekommst du dafür Wochen oder Monate später eine Ladung zur Polizeiwache an deinem Wohnort. Es können dir keine Nachteile daraus erwachsen, wenn du nicht hingehst bzw. keine Aussage machst. Bei der
Vernehmung als Beschuldigte/r bist du verpflichtet (wenn du hingehst), wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person zu machen - die gleichen wie bei der Personalienfeststellung. Oft werden dir darüber hinaus noch andere Fragen gestellt, die du aber nicht beantworten musst (z.B. Spitzname, Namen
der Eltern .... ). Auch musst du bei der Polizei nichts unterschreiben.
Selbstwenn du dich entschließt, eine Aussage zu machen, kannst du nachher immer noch die Unterschrift verweigern.
Die meisten Rechtshilfegruppen empfehlen, der Vorladung der Polizei nicht zu folgen und weder eine Aussage zu machen, noch irgendetwas zu unterschreiben. Bedenke, dass die Polizei eine Ermittlungsbehörde ist. Ihr gegenüber bist du nicht rechenschaftspflichtig. Als Ort deiner Verteidigung und Begründung kannst du später den öffentlichen Prozesses wählen.

Kostenpflichtige Verwarnung

Bei „geringfügigen Ordnungswidrigkeiten“ kann die Polizei oder der BGS eine Verwarnung aussprechen. Die kann mit einem Verwarnungsgeld verknüpft sein, das unter Umständen gleich vor Ort von dir verlangt wird. Eine Verwarnung wird nur rechtswirksam, wenn du damit einverstanden bist und das Geld
bezahlst. Dann kann die Tat nicht mehr anderweitig verfolgt werden. Wenn du nicht zahlst, kommt es zum Bußgeldverfahren. Du musst Dich aber nicht vor Ort entscheiden, sondern hast eine Woche Zeit dazu und meist empfiehlt es sich, nicht sofort zu zahlen, sondern nach der Aktion noch mal in Ruhe
drüber nachzudenken – und mit anderen (z.B. der Rechtshilfe) zu beraten.
Nachspielzeit

ZUGABe-Rechtshilfebüro
Tel. 040-23 51 83 07
mobil: 0170-75 65 45 1
Fax: 040-40 18 68 47
mail: juraselbsthilfe@x1000malquer.de

GAAA-Rechtshilfe
Martin Otto
Frankenstr. 77
35578 Wetzlar

Mo. 28^th of July we had a meeting with the local authorities including the commander of the Büchel base.... (alltogether with 15 people) to discuss the coordination with them:

the military researched very well the websites and at one point
confronted us angrily with the information that activists from Belgium and Holland will come, who have nothing else to do than to celebrate themselves getting illegally into military bases. It was fun to reply that first you are non-violent, that so far as I know you are not being found guilty by law doing these actions, besides that we do actually have a legal obligation under international war to prefend war crimes ...(this means first they were saying you/we are violent, afterwards at least unpeaceful and at the end that it will have to be the courts to decide whether this Go-In action is unlawful or not and not ****them**, so they have to do their job in proportion to the "threat" we are for them (which means just to arrest us in a peaceful way and to communicate this with to their soldiers). The soldiers are
already into hearing Nina Hagen Band over the fence during the benefit concert.

Climbing over the fence or cutting the fence just full fills statutory
offenses but it will be up to the court to prove whether there is a
ground for justification and if this is the case, we will not be guilty:
The German article § 34 would be one possibility that if this offense takes place "to avert a crisis" (for example to break into a house because of a fire).

Since 1997 there were six smaller Go-In actions organized in Büchel by GAAA. 43 activists went on trial. Most of them got condemned for trespassing/home invasion § 123 StGB to 15-30 daily rations (if this is the first time) so between 20 and 150 Euro (depends on your income). If you also cut the fence this is criminal property damage § 303 StGB, also if you don't cut but use the hole, you are companion in crime, which has
the same daily rations than trespassing. It is not allowed to summarize both acts, so at the end there could be a punishment between 20-40 daily rations. Clear is that the rations can be higher if you damage things which are far more expensive.
We had plenty of "legal bafflement" against these financial punishment for example 50 sympathizers were paying a small amount (10 Euro) transfering the money and writing protest letters to our government and the press (we have more than 100 sympathizers already at our website).
**But this is all only in theory, in reality we made the experience with other big actions of civil disobedience, especially with internationals in our blockades against nuclear waste transportation to Gorleben...
that no charges took place because of the public reputation, especially now where this is a united action day with 47 well known organizations!*
*
****Illegal and against International Law**

In 1996 the opinion of the International Court of Justice (ICJ) in Den Haag, Holland, declared nuclear weapons illegal because the threat and use of nuclear weapons are generally against the precepts of international law. The deployment of nuclear weapons and NATO nuclear sharing violate the right to life and guarantee to be free from threats of physical harm (Art.2, paragraph 2, sentence 1, German basic constitutional law). Both are unconstitutional. Further, the preparation for an illegal nuclear attack is forbidden under Artical 26, paragraph 1
of international law and under the German basic constitutional law. Also the international Non Proliferation Treaty (NPT) forbids Germany to receive or take control of nuclear weapons from other countries.

All of these facts convinced us that we have an obligation to resist nuclear weapons through non-violent direct actions.

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Prozess gegen Kieler CastorgegnerInnen (1/2)

Clownsarmee macht kurzen Prozeß...

Soligruppe 15.05.2008 16:30 Themen: Atom Repression 

 

Am 17.4. startete am Amtsgericht in Dannenberg der Prozess gegen zwei Kieler CastorgegnerInnen, denen im Zusammenhang mit dem Castortransport 2005 Brandstiftung vorgeworfen wird. Abgefackelt sind eine unbestimmte Anzahl Strohballen auf einem Feld bei Harlingen direkt an der Bahnstrecke, zwei ZivilpolizistInnen wollen die beiden KielerInnen beim anzünden beobachtet haben. Bis jetzt sind zwei Prozesstage gelaufen.
Zum ersten Prozesstag mobilisierte die "Soligruppe Harlingen 2005" zu einer Kundgebung vorm Gericht, um die beiden Angeklagten direkt und vor Ort zu unterstützen. Trotz miserablem Wetters kamen am besagten Morgen ca. 50 Menschen dorthin. In einem Redebeitrag drückte der "Ermittlungsausschuss Gorleben" seine Unterstützung für die Angeklagten aus und wies darüber hinaus auf einen neuen, für dieses Jahr geplanten Castortransport hin. Die Vorsitzende der BI Lüchow-Dannenberg erzählte von ihren Erfahrungen aus dem Castorwiderstand und motivierte die Leute, sich auch dieses Jahr wieder dem Transport entgegenzustellen. 

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Kurze Unruhe kam auf als die fiese Clownsarmee auftauchte und einem armen gefesselten Gefangenen "kurzen Prozess" machte. Die Beweise waren erdrückend - ein blinder Augenzeuge hat alles gesehen und hatte auch gleich noch ein passendes Beweisstück dabei - der Richter hat den Gefangenen eindeutig für schuldig befunden und sofort eingeknastet... 

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Der "echte" Prozess lief, wie für den ersten Tag erwartet, eher unspektakulär ab. Im durchgängig mit 18 UnterstützerInnen und zwei Staatsschützern gefüllten, größten Gerichtssaal in Dannenberg, wurden zu aller erst von den Anwälten der Angeklagten Anträge gegen die Durchsuchung von Taschen der ZuschauerInnen und gegen die Polizeipräsenz im Gerichtssaal gestellt. Die Taschendurchsuchungen fand auch der Richter unnötig, die Staatsschützer durften aber bleiben.
Als erstes wurde nun der Besitzer des Strohs, der direkt nach dem Brand Anzeige gegen Unbekannt erstattete, befragt. Hier ging es vornehmlich um die Besitzverhältnisse, Wert und Anzahl der verbrannten Strohballen. Er konnte sich aber selbst nicht einmal mehr an die genaue Anzahl der dort gelagerten Strohballen erinnern.
Als nächstes wurde mit der Befragung der einen von zwei BundespolizistInnen begonnen, die am Tag des Castortransportes in Zivil "zur Aufklärung" im Bereich Harlingen an der Bahnstrecke unterwegs waren. Ihre Befragung dauerte bis jetzt gut drei Stunden, laut der Anwälte der Angeklagten wurden ihr aber bis jetzt erst die Hälfte der vorgesehenden Fragen gestellt. Da die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die beiden KielerInnen komplett auf die Aussagen der beiden PolizistInnen stützt, müssen die sich jetzt natürlich einem extrem langen und detaillierten Fragenkatalog stellen. Hier ging es bis jetzt unter anderem um die genauen Standorte und Sichtfelder der ZivilpolizistInnen und der Gruppe DemonstrantInnen, in der die beiden Angeklagten sich aufgehalten haben sollen, um das Aussehen und die Größe der vermeintlichen "Täter", den "Tathergang" usw. Die Polizistin reagierte schon am ersten Tag sichtlich gereizt und genervt auf den Fragenmarathon. Dem Richter und dem Staatsanwalt war diese Situation aber anscheinend schon vorher klar und sie beschränkten sich dementsprechend auf gelangweiltes Zuhören. Angesichts der teilweise obskuren Aussagen der Polizistin kam gelegentlich schallendes Gelächter aus den Reihen der ZuschauerInnen. Die Befragung der Polizistin wurde am Nachmittag aufgrund der Länge abgebrochen und auf den nächsten Termin verschoben. 

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Der zweite Prozesstag am 30.4. begann wie der erste mit einer Kundgebung vorm Gericht. Da mit einem sehr kurzen Verlauf zu rechnen war, wurde zu dieser Kundgebung nicht explizit mobilisiert. Bei bestem Wetter fanden sich jedoch ca. 25 Personen bei der Kundgebung ein, die auch während des Prozessverlaufs aufrechterhalten wurde. Am zweiten Tag sollte eigentlich die Befragung der Zivilpolizistin fortgesetzt werden. Leider hat sie diesen Termin aufgrund ihrer Schwangerschaft kurzfristig abgesagt und ein Attest vorgelegt, demnach sie nicht mehr „reisefähig“ ist. Ihre weitere Befragung muss nun wahrscheinlich in Berlin stattfinden.
Statt der Zivilpolizistin wurde kurzfristig der Verkäufer des Strohs als Zeuge geladen. In der ca. 45 minütigen Befragung ging es um die Menge, Wert und Qualität des verkauften Strohs.

Der nächste Prozesstag findet am 19.05.2008 im Dannenberger Amtsgericht statt, mit einer Urteilsverkündung des Schöffengerichts ist aber wohl erst an einem fünften Prozesstag zu rechnen. Achtet auf weitere Ankündigungen. 

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Desweiteren fand am Samstag, 10.5., eine riesige Soliparty für die beiden KielerInnen im Wendland statt. In einem Zirkuszelt in Meuchefitz spielten "Guts Pie Earshot" ihren unnachahmlichen Elektro-Punk und im Anschluss legten "Dubfidelity" aus Celle vor rund 300 tanzwütigen Menschen auf, es gab Cocktails aus Kiel und die "Lichtpiraten" aus Berlin brachten das Zelt zum Leuchten. Die Party war ein voller Erfolg, hat Spass gemacht und einen fetten Beitrag zur Finanzierung der Prozesskosten und allem was dazugehört geleistet.
 
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Repression in Köln

Miss Piggy 28.04.2008 16:19 Themen: Antifa Militarismus Repression Soziale Kämpfe

 
 
Auch wenn Köln nicht gerade die bekannteste Stadt für linken Aktivismus ist, so scheint zumindest die Staatsanwaltschaft zu versuchen, auf die vorderen Ränge zu kommen, was Repression angeht. Schon die kleinste Auffälligkeit wird verfolgt, falls vermutet werden kann, dass sie von Linken verursacht wurde. Doch nicht nur, dass jeder Mist von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, der Sachverhalt wird vor dem Prozess auch noch ordentlich hoch geputscht.
So waren die Anklageschriften gegen Mitglieder der Clownsarmee wie blanke Satire zu lesen. Jugendliche, die etwas auffälliger sind, bekommen dann schon mal eine Hausdurchsuchung.

Heute kam es dann zur neusten Vorstellung: Angeblichen Mitgliedern der „Überflüssigen“ sollte der Prozess gemacht werden. Und, genau wie am ersten Prozesstag, gab es schon wieder kein Urteil, sondern die nächste Vertagung.

Zum Prozess:
 

Einigen „AktivistInnen aus der linken Szene“ Kölns wird vorgeworfen, an einer „Überflüssigen“ - Aktion im letzten Jahr mitgemacht zu haben. Der Vorwurf lautet konkret auf „Hausfriedensbruch“ bei einer Leiharbeitsfirma. Dabei kam es aber zu etlichen Problemen für die Anklage. So konnte etwa nicht geklärt werden, wer überhaupt das Hausrecht besitzt und ob bei der Aktion der „Frieden“ der Sklavenfirma überhaupt gebrochen wurde. So wird der Termin vom Richter Wiegelmann ein auf’s andere mal vertagt, wodurch sich der Anschein ergibt, dass es nicht um einen einfachen Prozess geht, sondern nur darum, die Angeklagten zu verurteilen.

Anders als dieser Prozesse werden die meisten Verfahren gegen linke AktivistInnen und Strukturen kaum wahrgenommen. Viele AktivistInnen sehen Gerichtsverfahren als lästig an und sehen darin wenige Möglichkeiten einer organisierten Gegenwehr.

In Köln nimmt die Fülle der „politischen Prozesse“ in den letzten ein, zwei Jahren immer weiter zu. Dies geschieht nicht etwa aufgrund einer sich massiv vergrößernden linken Szene, sondern aus dem Bedürfnis des Staatsschutzes der Kölner Polizei sich zu legitimieren, mit denen die Staatsanwaltschaft bestens zusammen arbeitet.

Take the Chance – now!

Aber auch dafür, dass aus der Repression Widerstand entstehen kann und die Möglichkeit besteht, auch in Gerichtsgebäuden linksradikale Inhalte zu vermitteln, gibt es einige Beispiele aus Köln.

Ein gutes Exempel 2006 war der Prozess gegen Kriegsgegner_innen.

Der Vorwurf lautete auf Volksverhetzung, Beleidigung, Verunglimpfung des Staates und Hausfriedensbruch. Zwei von ihnen wurde vorgeworfen, ein Großtransparent mit der Aufschrift „Wir geloben zu morden, zu rauben, zu vergewaltigen“ von der Balustrade des Kölner Doms gezeigt zu haben, während vor dem Dom Rekruten im Rahmen der 50 Jahr-Feier der Bundeswehr öffentlich vereidigt wurden.

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Schon im Vorfeld des Prozesses gelang es der Initiative „Bundeswehr-Wegtreten“ inhaltlich die Militarisierung der Gesellschaft sowie der Außenpolitik der BRD ins Zentrum des kommenden Prozesses zu rücken.

Ein Reader zu den inhaltlichen Kritikpunkten sowie längere Vorträge der Angeklagten zu den Hintergründen der Aktion und ihrer Kritik an der Militarisierung schufen nicht nur eine breitere Öffentlichkeit sondern bereicherten die Debatten in der linken bzw. linksradikalen Szene zur Positionsbestimmung in der Kriegs- und Friedensfrage. Viele weiter Aktionen der Initiative „Bundeswehr wegtreten“ in den folgenden zwei Jahren zeigen, dass die Absicht der Repressionsbehörden, eine Gegenwehr zur Militarisierung zu unterbinden, nach hinten losging und die Antikriegs- bzw. Antimilitarisierungs-Bewegung gestärkt aus dem Prozess hervorging.

Ein weiteres Beispiel für einen offensiven Umgang mit dem Verfolgungswahn der Repressionsbehörden stellt der gelaufene Clowns-Prozess dar. Das Urteilt von 450,- Euro wegen angeblichen „Hausfriedensbruch“ bei der Kölner Arge wurde locker durch einen gemeinsamen Akt kreativer Antirepression redlich weggelacht.

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Schon im Vorfeld konnte so gut mobilisiert werden, dass der erste Verhandlungstermin platze, nachdem einige BesucherInnen der Aufforderung Richter Wiegelmanns nicht nachkamen den Gerichtssaal zu verlassen. Während des zweiten Prozess-Tages konnte in kreativer Art und Weise dargestellt werden, welch ein Zynisch bei der Kölner Arge vorliegt, die sich auf einen Hausfrieden beruft, während sie selbst Erwerbslose Menschen zu Rekurrierungs-Veranstaltungen der Bundeswehr schickt.

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Der nächste Prozess steht schon vor der Tür!

Und wie sollte es anders sein- der nächste Prozess ist schon in Sichtweite: Diesmal sind drei AntifaschistInnen angeklagt. Sie sollen während des Naziaufmarsches 16.06.2007 in Ehrenfeld eine Spontandemonstration von „Autonomen Nationalisten“ durch eine Ankettung blockiert zu haben. Der Vorwurf lautet „Nötigung“ der Nazis, da diese angeblich aufgrund der Blockade nicht hätte weiter laufen können. Dass dieser Tatvorwurf keinerlei vollkommen überzogen ist, sollte schon daran gesehen werden, das dieser Vorwurf in den letzten Jahren noch nicht einmal bei CASTOR – Blockaden bestand hatte.
 
Eigentlich war der Prozess auf den 10. April terminiert gewesen – wurde dann aber wegen „zu großem Publikumsinteresse“ kurzfristig verlegt. Dies erweckt den Anschein, dass die Verschiebung bewusst vorgenommen wurde um die Mobilisierung zum Prozess zu schwächen. Eine Soligruppe, die sich zum Prozess gegründet hat, bedankte sich zynisch für die verlängerte Vorbereitungs-Zeit und mobilisiert nu  n für den neuen Verhandlungstag, dem 07. Mai. 2008.

Unter dem Motto >>Jetzt erst recht!<<ruft die Soligruppe zum zahlreichem Erscheinen und kreativen Aktionen auf.

 
 
 
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de.indymedia.org/2008/04/214873.shtml

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Als Clowns verkleidet?

Prozess gegen Kölner Clownsarmee

sakdjfaödsfakö 05.03.2008 22:10 Themen: Militarismus Repression

 
In Köln ist heute das Urteil im ersten Prozess gegen die Kölner Clownsarmee ergangen. Die drei Angeklagten wurden des Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit einer antimilitaristischen Demonstration für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 450 € verurteilt. Diese Sanktion hatten sich Angeklagte und Publikum in einem gemeinsamen Akt kreativer Antirepression redlich verdient.
Den drei Angeklagten wurde vorgeworfen, sie hätten sich als Clowns verkleidet im Zuge einer Demonstration gegen die Bundeswehr im Kölner Arbeitsamt der Aufforderung das Gebäude zu verlassen widersetzt. Die Anklage lautete deshalb Hausfriedensbruch in drei Fällen.

Am ersten Prozesstermin gelang es Richter Wiegelmann nicht den beabsichtigten Prozess durchzuführen. Der für 30 Zuschauer ausgelegte Gerichtssaal war schon früh gut gefüllt. Allerdings wollten sich zu diesem Zeitpunkt noch weitere 50 Menschen die Verhandlung nicht entgehen lassen. So kam es, dass auch die überforderten Gerichtsdiener erkannten: „Dat können wir nisch mehr halten!“ und von der herein drängenden Öffentlichkeit beiseite geschoben wurden. Der sichtbar erregte Richter Wiegelmann entzog sich dieser Situation indem er den Prozess vertagte. Auch der erschrockene Staatsanwalt schien von dieser Entscheidung erfreut zumal er sich bereits zuvor fluchtartig aus dem Saal begeben hatte als sich die Öffentlichkeit Zugang verschaffte.

Richter Wiegelmann sollte aus seinen Fehlern lernen und so reservierte er für den zweiten Termin einen deutlich angemesseneren Saal mit etwa 100 Sitzplätzen, einer Sicherheitsschleuse am Eingang und einem durch eine Glasscheibe abgetrennten Publikumsbereich. Auch waren diesmal deutlich mehr Saaldiener anwesend sodass die kleine Gemeinschaft unbesorgt in den Prozess starten konnten.

Dem Richter und seinem Staatsanwalt schlug von Seiten des Publikums schon früh uneingeschränkte Sympathie entgegen und so konnten sich die leicht angespannten Robenträger etwas entspannen. Nachdem der schlecht gelaunte Staatsanwalt bockig die Anklage verlesen hatte (er verzichtete trotz wiederholter Aufforderung aus dem Publikum darauf, sein zartes Stimmlein elektronisch verstärken zu lassen) kamen erstmals die Angeklagten zu Wort. Sie verlasen als Stellungnahme Auszüge aus der clownesken Militärakte zum betreffenden Einsatz im Arbeitsamt. Darin werden mit scharfem Blick die Ereignisse analysiert und vor dem Hintergrund des angespannten Verhältnisses zwischen Polizei und Clownsarmee interpretiert. Außerdem konnte der Clownsakte bisher unbekannte Tatsachen entnommen werden. So wurde z.B. bekannt, dass die Clownsarmee Gebrauch von einem rosa Meerschweinchen machte um den Einsatzort zu erreichen.

Die Robenträger waren offensichtlich überrascht von so viel clownesker Professionalität und konnten ihre Bewunderung für den genialen Einsatz der Clownsarmee im Arbeitsamt nur schwer verbergen. Auf die Nachfrage des Richters, ob die Angeklagten ihre Beteiligung am dargestellten Einsatz einzuräumen bereit wären konnten diese nur antworten, dass sie aufgrund der Notwendigkeit militärischer Geheimhaltung nicht dazu befugt seien weitere Aussagen zu machen.

Zu diesem Zeitpunkt waren bereits erste rote Nasen im Publikum aufgetaucht und es deutete sich bereits an, dass auch im Gerichtssaal die Sicherheit nicht allein auf den schmalen Schultern der Gerichtsdiener ruhen musste. Allem Anschein nach war ein ganzes Kommando der Kölner Clownsarmee auf unerklärliche Weise in den Saal gelangt. Man kann nur mutmaßen, wie dies gelungen sein könnte nachdem alle Personen im Publikum mehrfach durchsucht und durchleutet worden waren. Es ist nicht auszuschließen, dass die Clownssoldaten in der Lage sind, ihrer Aggregatszustand willentlich so weit zu beeinflussen, dass sie durch feste Materie hindurch diffundieren können. Jedenfalls sorgten die Clowns fortan für die notwendige Sicherheit und bemühten sich darüber hinaus, die schlechte Laune des Staatsanwaltes zu verbessern. Dieser widersetzte sich jedoch hartnäckig und zog weiter ein Fressbrett womit gesagt sein soll, dass er bemüht war, mit seinen Mundwinkeln die Schulterblätter zu berühren.

Der Richter rief nun seinen Zeugen auf und befragte diesen zu allerlei Nichtigkeiten. Die einzig essentielle Frage an den Zeugen kam von den Angeklagten die diesen fragten, wie es ihm denn heute so gehe. Diesem Aufkommen von Freundlichkeit begegnete der Staatsanwalt umgehend indem er den Zeugen lautstark davon in Kenntnis setzte, dass er diese Frage nicht beantworten müsse. Leider muss man davon ausgehen, dass es dem Zeugen zu diesem Zeitpunkt nicht besonders gut ging weil er in einem politischen Prozess instrumentalisiert wurde. Man kann nur hoffen, dass er sich dessen nicht bewusst wurde und im Glauben verblieb, er habe nur seine Pflicht getan.

Obwohl der Zeuge scheinbar nur Nichtigkeiten von sich gegeben hatte ersuchten die Angeklagten Richter Wiegelmann um eine Unterbrechung. Diese wurde von Seiten der Clownsarmee dazu benutzt, im Publikum ein vertieftes Verständnis für die Sachlage zu erzeugen indem ausgiebig und lautstark aus dem doch zuweilen sehr unterhaltsamen Polizeibericht über die Clownsarmee zitiert wurde.

Nach der Pause ergriffen die Angeklagten erneut das Wort. Sichtlich betroffen verkündeten sie, dass sie sich getäuscht hätten und durch die stichhaltigen Beweise von ihrer eigenen, tief greifenden Schuld überzeugt worden seien. Sie ergriffen die Gelegenheit um sich bei der Polizei für ihr beherztes Eingreifen zu bedanken und waren zudem bemüht, den Staatsanwalt zu unterstützen indem sie ihm eine Reihe von Vorschlägen für weitere anklagbare Straftatbestände vorlegten.

Dieses ergreifende Geständnis war jedoch nicht dazu geeignet, das harte Herz des Staatsanwaltes für das harte Los der fehlgeleiteten Angeklagten zu erweichen. Und so forderte dieser gänzlich humorlos ein Strafmaß von 60 Tagessätzen à 10 € was bei drei Angeklagten immerhin 1800€ ausmacht. Für diesen Betrag muss ein Clownsoldat immerhin etwa 2 Millionen Jahre seinen Dienst versehen. Dies veranlasste den Anwalt der Angeklagten dazu aus dem Stegreif eine umfassende Analyse der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in der BRD insbesondere hinsichtlich der schleichenden Militarisierung und Privatisierung der Gesellschaft abzuliefern.

Auf dieser Grundlage fällte Richter Wiegelmann sein Urteil und verurteilte die Angeklagten zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 10 € pro Nase, insgesamt also 450€.

Gut gelaunt verließen Angeklagte und Publikum den Gerichtssaal, von der seelischen Befindlichkeit der ausführenden Organe des Repressionsapparates haben wir keine Kenntnis.

Einlassung der Angeklagten

aaa 06.03.2008 - 09:16
 
Am 28.06.2007 führte die Bundeswehr im Arbeitsamt auf Luxemburgerstraße eine Informationsveranstaltung durch. Zweck dieser Veranstaltung war es, neues Menschenmaterial für Kriege in aller Welt zu rekrutieren. Günstig wirkt sich für dieses Bestreben aus, dass Menschen in soziale Notlagen besonders zugänglich für die Verlockungen der Bundeswehr sind.

An diesem Tag fand sich auch eine kleine Schar uneinsichtiger Menschen ein, die noch nicht erkannt hatten, dass die Bundeswehr ihrem karitativen Auftrag nur nachkommen kann wenn sie immer weiter mit neuen Menschen aufgefüllt wird. Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne und so ist auch die Bundeswehr nicht vor einem gewissen Schwund gefeit.

Als die Uneinsichtigen die Bundeswehr zunehmend mit schwerwiegender Kritik konfrontierten wurde klar, dass eine derartige Eskalation der Meinungsfreiheit nicht länger zu tolerieren war. Auch von den eingesetzten Polizeikräften war zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten, dass sie die Kritik in gewohnter Weise durch den Einsatz von Schlagstöcken in den Griff bekommen würden.

Als man im Hauptquartier der Kölner Clownsarmee von dieser prekären Situation erfuhr wurde sogleich ein Kommando der Allgegenwärtigen Clownesken Aufruhrbekämpfung (ACAB) in Bewegung gesetzt um vor Ort eine Krisenintervention durchzuführen. Bereits mehrfach hatte sich diese Spezialeinheit hervor getan, wenn es galt die bestehende Ordnung gegen Kritik und Veränderung zu verteidigen. Kurz darauf sprang über dem Arbeitsamt ein Kommando der Clowns mit dem Fallschirm aus einem rosa Meerschweinchen ab.

Vor Ort bot sich den Eliteeinheiten ein Bild des Schreckens: Tatsächlich hatten sich etwa 20 Demonstranten eingefunden um ihren Protest zu artikulieren. Für die Profis von der Clownsarmee war schnell klar, dass hier nicht nur das Ansehen der Bundeswehr in Gefahr war sondern darüber hinaus auch noch Zivilisten in abscheulicher Weise Gebrauch von ihren Grundrechten machten.

Der erste Befehl vor Ort orientierte sich am Ausmaß dieser Bedrohung und bestand folgerichtig darin, den gesamten Stadtteil Sülz zu bombardieren. Leider ließ sich dieser brillante Gedanke nicht in die Tat umsetzen da die gesamte Clowneske Luftwaffe an diesem Tag damit beschäftigt war Papierkügelchen in einen Papierkorb zu werfen.

Man entschied sich deshalb für eine zweigleisige Strategie. Eine Einheit sollte direkt in die Kampfhandlungen eingreifen und so die Polizisten vor Ort entlasten. Eine andere Einheit sollte die Demonstranten in Zivil unterwandern um so zu den Soldaten im Inneren des Gebäudes vorzudringen. Dieses grandiose militärische Manöver gelang der Clownsarmee und im Kampf Mann gegen Mann konnte die zu befürchtende Erstürmung des Arbeitsamtes verhindert werden.

Im Inneren des Arbeitsamtes allerdings kam es zu einer unerfreulichen Szene. Die dort eingesetzten Polizeibeamten kompensierten ihre voran gegangene Hasenfüßigkeit durch autoritäres Auftreten und forderten die Clownssoldaten auf, das Gebäude zu verlassen. Dieser Aufforderung konnte die Clownsarmee aus zwei Gründen nicht nachkommen. Zunächst einmal war das Verlassen der Räumlichkeiten aufgrund der labilen Sicherheitslage taktisch nicht zu verantworten. Darüber hinaus hatten die Clownssoldaten den Befehl, das Gebäude bis zum letzten Mann zu verteidigen und es versteht sich wohl von selbst, dass es für einen richtigen Soldaten undenkbar ist einen derartigen Befehl in Frage zu stellen. Denn auch in der Clownsarmee halten wir den Gehorsam für die wichtigste Tugend des Soldaten. Dies führte letztlich dazu, dass die Clownssoldaten von Polizisten aus dem Gebäude gedrängt wurden.

Das Verhältnis zwischen Clownsarmee und Polizei ist seit jeher angespannt. Ursache hierfür dürfte der latente Neid der Polizisten auf die gut ausgebildeten, gut genährten und vor allem gut aussehenden Einheiten der Clownsarmee sein. Auch bei der Polizei selbst wird dieses Problem gesehen. Kriminaloberkommissarin Schulze-Hobeling, eine ausgewiesene Expertin im Bereich Clownesker Aufruhrbekämpfung, gesteht in der Prozessakte auf Blatt 34 ein:

„Die Aktivisten sind stets sehr gut vorbereitet, aufeinander abgestimmt (Strategie!) und im Handeln als Gruppe sehr „effektiv“. Die einzelnen Aktionsformen sind wandelbar, die Möglichkeiten unbegrenzt.“
(Prozessakte, Blatt 34)

Deutlich ist aus diesen Zeilen heraus zu lesen, dass die Polizei in der Clownsarmee einen übermächtigen Konkurrenten in Sachen Repression sieht. Wir können deshalb nachvollziehen, dass die schlecht ausgebildeten Einheiten der Kölner Polizei mitunter unangemessen auf Clownseinsätze reagieren. Aber auch wenn wir ein solches Verhalten nicht gutheißen können wollen wir Nachsicht zeigen und von rechtlichen Schritten gegen die Kölner Polizei absehen.

Im Übrigen ist der Vorwurf des Hausfriedensbruchs absurd. Immerhin werden hier einige Soldaten der Clownsarmee angeklagt und es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, dass eine Armee im Einsatz den Frieden bricht. Denn dazu ist sie schließlich da.

Zum Abschluss möchten wir noch einmal aus der polizeilichen Akte zitieren um dem Gericht einen Einblick in das wahre Wesen der Clownsarmee zu gewähren:

„Wir sind circa, weil wir ungefähr und, weder hier noch dort ambivalent sind, aber im leistungsfähigsten aller Plätze, der durchschnittliche Auftrag des Platzes und Chaos.“
(Prozessakte, Blatt 38)

Vielen Dank.
 

Plädoyer der Verteidigung

bbb 06.03.2008 - 09:17
 
Die von der Staatsanwaltschaft angeführten Beweise sind so überzeugend, dass auch wir selbst nun an unsere Schuld glauben. Denn die Geschichte hat gezeigt, dass staatliche Behörden immer Recht haben. Der angeklagte Tatbestand wäre in diesem Fall weit mehr als ein einfacher Hausfriedensbruch.

In unserem gescheiterten Versuch die herrschende Ordnung gegen Kritik und Veränderung zu verteidigen haben wir uns selbst gegen diese Ordnung gestellt und so die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres geliebten Vaterlandes in ihren Grundfesten erschüttert. Wir möchten uns gar nicht vorstellen was alles hätte passieren können, wenn wir drei Angeklagten auch nur einen Moment länger im Arbeitsamt verblieben wären. Mit Sicherheit wären sämtliche Errungenschaften der abendländischen Kultur binnen weniger Sekunden vernichtet worden.

In sofern gilt unsere tiefe Dankbarkeit den Männern und Frauen, die sich in einem solchen Moment größter Gefahr für uns alle aufgeopfert haben um der Bedrohung Einhalt zu gebieten. Es ist an der Zeit, danke zu sagen:

Danke, liebe Polizei! Danke, dass Du die westliche Welt vor dem sicheren Untergang bewahrt hast.

In Anbetracht dieser Überlegungen scheint uns das zulässige Höchststrafmaß von zwei Jahren Freiheitsentzug geradezu lächerlich. Wir fordern die Staatsanwaltschaft deshalb dazu auf, den dargestellten Sachverhalt auf weiter reichende Strafbarkeit hin zu prüfen. Uns selbst drängt sich der Verdacht auf, dass wir auch noch eine ganze Reihe weiterer Straftaten begangen haben. Wir bitten die Staatsanwaltschaft folgende Anregungen aus dem Strafgesetzbuch zu notieren und bei der Umsetzung das gebotene Maß an Kreativität zu entwickeln:

§ 132 Amtsanmaßung
§ 125 Landfriedensbruch
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 130 Volksverhetzung
§ 129 a Bildung einer terroristischen Vereinigung
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
§ 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr
§ 100 Friedensgefährdende Beziehungen
§ 109h Anwerben für fremden Wehrdienst
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges

Offensichtlich ist: Das Ausmaß unserer Schuld ist gewaltig. Wir möchten deshalb dieses Verfahren zum Anlass nehmen, die längst überfällige Diskussion über die Einführung der Todesstrafe wieder aufzunehmen.

Vielen Dank


de.indymedia.org/2008/03/209660.shtml

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Vermummung und Verdummung

Das Amtsgericht Rostock bestätigte die unaufhaltsame Verdummung der deutschen Staatsdiener. Zwar nicht direkt und wörtlich; dafür zwischen den Zeilen laut und unüberhörbar:

“Das Amtsgericht Rostock hat einen 26-jährigen Thüringer vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen. Das einzelne Aufsetzen einer Clownsnase, einer Perücke oder einer Zorrobrille bei einer Demonstrationen gegen den G8-Gipfel im Juni in Heiligendamm ist nach Ansicht des Gerichts nicht als Vermummung zu werten. Der Mann hatte die drei Utensilien auf dem Weg zu einer Anti-G8-Demonstration bei sich gehabt.”

Der Thüringer trug die Clownsnase also nicht mal im Gesicht. Allein die Existenz der roten Nase versetzte die Staatsmacht in solche Panik, daß das Gericht bemüht werden mußte. Wer ist hier der Clown?

 

Andererseits: Macht weiter so, liebe grün, blau und schwarz verkleidete Beamte. Auf der nach oben offenen Skala der unfreiwilligen Komik ist noch viel Platz. Und eure Furcht vor einer Clownsnase ist ein guter Grund, der Clownarmee CIRCA zu gratulieren. Deren Strategie ist wieder aufgegangen: Mit subversivem Humor gegen die Lächerlichkeit des Uniformwahns und die aufgesetzte Martialik der Olafs aus der Muckibude.

P.S.: Falls ihr eure Wut nach dem verlorenen Prozeß kanalisieren müßt: Bald ist wieder Red Nose Day. Verhaftet alle roten Nasen. Beginnt mit Sonya Kraus.

clownsnase_s.jpg

Auf diesem Bild sind kostümierte Clowns versteckt. Finde sie!

Foto (c) by diebineunddastobi


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Aufruf zum Prozess

Auch einE ClownIn 13.02.2008 - 02:03

 
Liebe Freunde und Freundinnen des deutschen Rechtsstaats,

bald ist es endlich wieder so weit. Die Halbgötter in Schwarz steigen aus dem Olymp der Gerechtigkeit herab um uns fehlgeleiteten Seelen zu zeigen was Recht und was Unrecht ist.

In tiefer Dankbarkeit und in Erwartung der gerechten Vergeltung unserer Sünden gegen die Ordnung der Herrschenden freuen wir uns deshalb, wenn am 14.02.08 von Richter Wiegelmann über unsere Verfehlungen geurteilt wird.

Auf dem Papier steht geschrieben, dass drei Angehörige der Kölner Clownsarmee wegen Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer antimilitaristischen Aktion im Kölner Arbeitsamt angeklagt werden.

Aber wir wissen es besser: Es geht um den Kampf von Gut gegen Böse, und der Sieg der heiligen herrschenden Ordnung über das Querulantentum einiger Uneinsichtiger wird ein weithin sichtbares Zeichen für die Menschheit sein. Wir würden uns deshalb freuen, wenn viele Menschen an diesem erhebenden Schauspiel gerne auch aktiv teilhaben würden.

Kommet in Scharen uns sehet was Recht ist!

Prozess gegen Kölner Clownsarmee
Donnerstag , der 14.02.08, 14h
Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, Raum 246

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© 2008 - NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung

bzw. gekennzeichnete AutorInnen / Institutionen
Beitrag des Online-Flyers Nr. 134 vom 20.02.2008.


Clownsarmee-Prozess platzt wegen zuviel öffentlichem Interesse:

Rechtsfrieden gestört

Von Hans-Detlev v. Kirchbach


Es war wirklich ein schweres Staatsverbrechen, das am 14. Februar vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt werden sollte. Gegner unserer weltweiten Friedenseinsätze für  gesicherte Rohstoffzufuhr und die „Selbstbehauptung Europas in der Welt" tarnten sich als „Clownsarmee" und wollten Arbeitslose mit Störaktionen davon abhalten, sich von der ARGE in Zusammenarbeit mit unserer Bundeswehrmacht in Ermangelung ziviler Jobs für interessante und abwechslungsreiche Arbeitsplätze in Uniform werben zu lassen.


ARGE Köln – „Ausbildungsplatz Afghanistan“ | Foto: Arbeiterfotografie

Pappnasen-Offensive gegen Kriegsrekrutierung

Das kann unser Staat natürlich nicht dulden, wenn er in seiner Großmut schon dem stellungslosen Prekariat die Aussicht bieten möchte, ganz ferne Weltgegenden kennenzulernen und uns alle zum Beispiel am Hindukusch zu verteidigen. So wurden drei der pappnasenbewaffneten Clowns-Armisten denn auch wegen "Hausfriedensbruchs" verklagt und sollten am Valentinstag die angemessen dornigen Rosen von Staatsanwalt und Richter für ihre pazifistische Kriegsführung entgegennehmen. Unter dem Aktenzeichen 523 DS 844/07 hätte dieses denkwürdige Verfahren in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen und der schier endlosen Reihe reichs- und bundesdeutscher Strafausgüsse gegen patzige Pazifisten würdig an die Seite gestellt werden können. Doch ging der Prozeßtermin erst einmal aus wie das Hornberger Schießen und wird wohl nur in der Chronik grotesker Verfahrensvertagungen Eingang finden.

Draußen vor der Tür

Es begann damit, wie in der NRhZ bereits gemeldet, daß der Saal 246 viel zu klein war für den Andrang der rechtsinteressierten Bürgerinnen und Bürger. Die blieben nämlich diesmal nicht "draußen im Lande", sondern wollten einfach rein. Und zwar in einer über die etwa 40 Sitzplätze dreifach hinausgehenden Menge. Für den als Vorsitzenden ausersehenen Amtsrichter Wiegelmann aber war der zugewiesene Raum 246 alternativlos, der Wechsel in einen anderen Saal komme nicht in Frage, die im Gesetz vorgesehene Öffentlichkeit des Verfahrens werde auch dann gewährleistet, wenn nur ein Bruchteil der InteressentInnen Einlaß finde.

Clowns vor Kölner Amtsgericht
Prozessbesucher vor Saal 246 – von Richter Wiegelmann wieder heim geschickt | Foto: Hans-Dieter Hey

Vor allem bei politisch umstrittenen Verfahren scheint zu gelten: Volksmassen, die darauf bestehen, die von ihnen immerhin mit Steuergeldern alimentierten Robenträger bei der Handhabung der ihnen im Namen des Volkes verliehenen öffentlichen Gewalt unbedingt beobachten zu wollen, stören die geordnete Rechtsfindung.

So stießen sich die Interessen, nein, die Weltsichten, sozusagen im Raume, und zwar in einem viel zu kleinen. Das Publikum drängte nach, einige Volksbestandteile ließen gar Sympathie mit den Angeklagten erkennen, andere verlangten mit ungebührlicher Lautstärke, wenn nicht lautstarker Ungebühr, ihr vermeintliches "Recht" als "Souverän", dem Prozeß beizuwohnen und der Justiz auf die Finger zu schauen.

„Öffentlichkeitsgrundsatz“: Im Zweifel ohne Volk

Der noch jugendliche, einem verschüchterten Musterschüler nicht unähnliche Richter saß derweil zusammengekauert, brillenblinzelnd auf seinem erhöhenden Vorsitzendenplätzchen. Mit soviel Zuspruch für die Justizaufführung, soviel Publikum für "seine" Verhandlung hatte er wohl nicht gerechnet. Die Öffentlichkeit des Verfahrens scheint ihm bislang nur als theoretische Floskel bekannt gewesen zu sein, mit deren praktischem Potential war er wohl noch nie zuvor konfrontiert. Da müssen innerlichkeits- und machtgeschützte Welten zusammengebrochen sein. Und nicht einmal der tröstliche Hinweis aus dem Publikum: "Freuen Sie sich doch über soviel staatsbürgerliche Anteilnahme" vermochte ihm aus dieser schweren Befindlichkeitskrise heraus zu einer besseren Entscheidung im Sinne demokratischer Öffentlichkeit zu verhelfen.

Seinen Saal 246, den wollte er unter keinen Umständen verlassen. Das stieß nicht auf ungeteilte Zustimmung der nachdrängenden ZuschauerInnen - die eben solche dann aber doch nicht werden sollten. Denn Richter Wiegelmann beendete die ungewohnte Tuchfühlung mit dem konkreten Rechtssouverän in Gestalt allzuvieler "BürgerInnen", indem er das Verfahren einfach abbrach, ehe es überhaupt begonnen hatte. "Sie wollen hier offenbar die Öffentlichkeit ausschließen. Vor allem die interessierte Öffentlichkeit", faßte einer der Pressevertreter - nicht der Autor dieser Zeilen, das sei an Eides statt versichert - die Grundlinie der Wiegelmannschen Gerichtsordnung zusammen. Hier werde eine "Zwei-Klassen-Öffentlichkeit" geschaffen, meinte eine andere Stimme aus dem Publikum - ein paar Sitze für die Presse, viel zu wenig für nicht privilegierte Zuschauer - und der Rest des vor Gericht ansonsten nur als Gesetzesobjekt tolerierten "Volkes" muß halt draußen bleiben. Verkehrte Welt, wie fast immer in der deutschen Justiz: Wer freiwillig kommt, wird nicht reingelassen, wer nicht erscheinen will, wird zur Not zwangsweise herbeigeschleift.

Wiegelmanns Konsequenz: Noch mehr Restriktion

Nach einer halben  Stunde Hin und Her erklärte Amtsrichter Wiegelmann das Verfahren für vertagt. Dabei ließ er eine interessante Meinungsänderung erkennen. Zunächst hatte er den kaum als "Saal" zu bezeichnenden Raum für "völlig ausreichend" gehalten, um das lästige öffentliche Interesse gerade soweit zu berücksichtigen, daß es dem formalen Postulat eines "öffentlichen Verfahrens" noch gerade eben Rechnung tragen konnte. Dabei sprang ihm der Staatsanwalt bei, der sich, obwohl nur Verfahrenspartei, nach bekannter Rollenverteilung wie eine Art Zweitrichter aufführte.


Invasion der Clownsarmee | Quelle: media.de.indymedia.org

Nun aber kündigte  Richter Wiegelmann, der doch erst unter keinen Umständen aus seinem geliebten Saal 246 ausziehen wollte, für den nächsten Termin doch einen "Umzug" an. Dieser Wankelmut des scheinbar so boden- oder doch wenigstens saalständigen Richters sollte allerdings keinesfalls der interessierten demokratischen Öffentlichkeit zugute kommen. Ganz im Gegenteil drohte der von öffentlicher Kontrolle seiner Judikatur augenscheinlich alles andere als begeisterte Gerichtsherr an, überzogene staatsbürgerliche Teilnahmefreude nunmehr mit noch schärferen Restriktionen unterbinden zu wollen. Nun solle ein Saal ausgesucht werden, bei dem ein Einlaß nur "einzeln" nach vorheriger individueller Kontrolle möglich sei.

Ob damit eine Paßprüfung wie beim Grenzübertritt verbunden sein wird oder, das wäre doch mal fortschrittlich, vielleicht gar ein biometrischer Scan jedes Verfahrensbesuchers,  wird abzuwarten bleiben. Gedankenlesegeräte, die eifrige Visionäre schon für eine greifbare Zukunft ankündigen, bleiben natürlich einstweilen noch Utopie. Aber schon mit den vorhandenen Ausschlußmöglichkeiten wird es den Wiegelmanns dieser Welt und natürlich dem real existierenden gleichnamigen Amtsrichter ohne weiteres möglich sein, die - wie es in der Reaktortechnik so schön heißt - "kritische Masse" auf ein möglichst minimales Maß zu reduzieren.

"Im Namen des Volkes": am liebsten ohne Volk

"So etwas" dürfe "nie mehr vorkommen", meinte der seine Überforderung somit nochmals unterstreichende "Vorsitzende". Denn heute sei sein Verfahren "gesprengt" worden, und zwar mit "Gewalt". Zutrittswünsche mit verbaler Lautstärke, ein Nachdrängeln, das bei etwa 100 Menschen, die sich vor einem engen Eingang klumpen, unvermeidbar ist - der Explosionspunkt für "Sprengungen" und Eskalationspunkt für "Gewalt" liegt im amtsrichterlichen Definitionskosmos des jungen Herrn Wiegelmann ausgesprochen niedrig.


Großeinsatz der Clownsarmee in der Kölner Innenstadt
Quelle: media.de.indymedia.org

Doch Glück für Wiegelmann: Dank Gnade der späten Geburt mußte er nicht den Stürmen von "68" standhalten, sondern darf im vergleichsweise windstillen Jahre 2008 seines Amtes walten. Da er selbst unter solch durchaus friedlichen Bedingungen zu Gelassenheit nicht die Souveränität aufbrachte, blieb ihm wohl subjektiv nur übrig, das Verhandeln sein zu lassen - und den "Souverän" des Rechts, in dessen "Namen" er seine Urteile verkündet, als Störenfried auszuschließen.

Schade, denn eigentlich hatte sich die "Clownsarmee" schon so sehr auf ein maßstabsetzendes Urteil im Sinne der gerade heute wieder dringlich erforderlichen Kriegs-Rechtsordnung gefreut, und das sogar vorweg "in tiefer Dankbarkeit und in Erwartung der gerechten Vergeltung unserer Sünden gegen die Ordnung der Herrschenden". So wird nun aber erst einmal die "gerechte Vergeltung" noch ein Weilchen warten müssen. (PK)

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TS,TS,TS...

Theatralische Nachahmungen
und strafbare Vermummung

Die Münchner Staatsanwaltschaft versucht, Rechtsgeschichte zu schreiben. Aus dem Bescheid des Kreisverwaltungsreferats für die Demonstration am 9.2. 2008:
Während der Versammlung am 9.2.2007 und 10.2.2007 nahmen laut Schreiben des PP München vom 11.1.2008 bis zu 15 Personen teil, die als Clowns kostümiert waren. Durch ihr Auftreten wären die Einsatzkräfte durch zum Teil theatralische Nachahmungen wie z.B. "Marschieren im Stechschritt" provoziert und verunsichert worden. Die Teilnahme an Versammlungen in derartiger Aufmachung werde von der Staatsanwaltschaft München I als strafbare Vermummung bewertet.
Diesmal haben die Clowns leider eine Pause gemacht, die Praxis zu dem Bescheid wurde nicht ausgetestet ...
www.sicherheitskonferenz.de/en/Theatralische-Nachahmungen
 
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