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  unerlaubte Versammlung

Clowns wird „unerlaubte Versammlung“angehängt

Generalin Ä-Punkt 13.04.2008 23:24 Themen: Freiräume
 
Eskalation vorm Kuchenstand

Samstag, 12.04.2008

Clowns wird „unerlaubte Versammlung“ angehängt
Anlässlich der Freiraumtage wollte und konnte es sich die Berliner ClownsArmee nicht nehmen lassen, auch ihren Senf und Seifenblasen dazu zu geben.
Sie wurden eingeladen, zum Straßenfest in der Brunnenstraße zu kommen, in der sich ja der bedrohte Umsonstladen befindet.

So dachten sie sich, gut, dann schaffen wir einfach einen mobilen Freiraum, also ein gelbes Absperrband, mit der Aufschrift „Achtung Freiräume!“ und so wanderte ein etwa 18 Quadratmeter großer Freiraum um und durch den Park am Umsonstladen.
Einige PassantInnen ließen ihre Chance nicht verfliegen und liefen ein wenig mit, ein ganz anderes Gefühl da drin, da kann mensch einfach tun und lassen was sie/er möchte. Ein paar freie Minuten!
Auch gab es auf dem Weg einiges anderes aus dem Weg zu räumen bzw. zu befreien, Autos, Straßenbahnen, Abgase, alles was clown als einengend befand, wurde „freigeräumt“.

Angekommen am Umsonstladen, machte sich ein wenig Enttäuschung breit,
kein erwartetes Straßenfest weit und breit. Dennoch gabs Keks und Kuchen, und es wurden fröhlich Dinge ausgetauscht, entdeckt und verteilt. Seifenblasen oder auch die gute Berliner Luft gabs kostenlos! Lakritze, ein Milchschäumer und ein paar Bücher konnten dem Umsonstladen übergeben werden, schließlich wollten die Clowns weiter Werbung für und Aufmerksamkeit auf den Umsonstladen lenken, damit dieser auch von einfach vorbeikommenden PassantInnen wahrgenommen wird bzw. entdeckt wird.

Nachdem unsere Freunde in Grün schon während der Ankunft der Clowns im Umsonstladen waren, rückte noch Verstärkung der 23 an und so begannen sie bald darauf die Rotnasen selbst anzuhalten und zu behindern, suchten nach Gründen, sie fest zu halten.
Nach ein paar Worten und Wortfetzen, einigen Späßen, kamen ernst gemeinte Kommentare der Polizei wie „Sie sollten mal in die Charité, ins Irrenhaus gehen, und sich untersuchen lassen“.

Während sich alle Clowns um die Funktion der/des „Versammlungsleiters/-leiterin“ im Unklaren waren und in alle Richtungen auf einen anderen zeigten, gab es doch eine Clownine, die angeblich diese Funktion gehabt hat, also Leitern einer Versammlung, die keine war und auch garnicht aufgelöst wurde(!), bevor alle Clowns mit zur Wache marschieren sollten!

Nach Fehlinformation und einigen Unklarheiten mussten die Clowns mit auf die Wache, die sich nur 50 Meter weiter befand, da nun der Polizei einfiel, dass sie uns eine unerlaubte Versammlung anhängen könnte, schließlich wären wir mehr als 3 (5?) TeilnehmerInnen, mit dem selben roten Patch „SEK FREIRÄUME(N)“ und hatten ein gelbes Absperrband mit der Aufschrift „Achtung Freiräume!“. Dass die RebelClowns meistens zu mehreren auftreten, zu besonderen Anlässen ihre Multiformen auch mal einheitlich verschönern und Utensilien für die Performances mitführen, schien hierbei leider keine Rolle zu spielen...

Natürlich durften die Rotnasen ihre Personalien abgeben, der gute gestempelte, gültige, Dienstausweis der Berliner Clowns Armee (mit Dienstgrad, Position und Herkunft!) galt nicht, fand wenig Freude und wurde erst garnicht von der Polizei angenommen.

Schon auf dem Bürgersteig ging es recht rabiat zu, ein Clown wurde körperlich sofort und ohne jeden Grund bedrängt und angefasst. Auf der Wache ging es dann weiter, die Clowns mussten ein paar schlecht gelaunte PolizistInnen ertragen, die uns den Spaß an Ort und Stelle mit verschiedenen Methoden verderben wollten. Und es gar nicht lustig fanden, wenn wir Lieder sangen, spielten, Grimassen schnitten, lachten oder uns darüber ausließen, dass wir wenn wir erstmal groß sind niiiiiemals PolizistIn werden wollen würden, das muss ja ein furchtbarer Job sein...

So haben wir nun 2 Clowns mit Strafanzeige, obwohl sie doch eigentlich ein buntes Straßenfest des Umsonstladen erwarteten!

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Ergänzungen

„unerlaubte Versammlung“?

? 13.04.2008 - 23:40
 
Gibt es diesen Straftatbestand überhaupt?
 

@23:40

tagmata 14.04.2008 - 01:51
 
Nein, gibt es nicht. Nach Art.8 GG gibt es in der BRD Versammlungsfreiheit. Wenn eine Versammlung unter freiem Himmel stattfindet, kann *in der Regel* eine vorherige Anmeldung verlangt werden; das Recht zu einer z.B. Spontandemonstration wird dadurch aber ausdrücklich *nicht* berührt (denn wenn es das würde, wäre Art.8 GG sinnlos).  http://de.indymedia.org/2008/04/213412.shtml zeigt sehr gut daß eine *unorganisierte*, ähm, "Zusammenrottung" von keinem geltenden Recht ausreichend abgedeckt ist, womit wiederum des Grundrecht greifen dürfte (zum RTS@Köln war zwar im Vorfeld aufgerufen worden, aber es läßt sich schwerlich erkennen daß zu einer *Versammlung im Sinne des VersG* aufgerufen wurde, zu der es durch die schiere Masse dann wohl doch kam. (Greift das Versammlungsgesetz für Flashmobs?)

Was es gibt ist ein Straftatbestrand der Teilnahme an einer *verbotenen* Versammlung. Aber die springenden Punkte sind: a) eine öffentliche Versammlung muß in der BRD nicht *erlaubt* werden damit sie *grundsätzlich* legal ist; um sie zu verhindern muß sie explizit *verboten* werden. b) Versammlungsverbote werden vom Versammlungsgesetz geregelt ( http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsgesetz), das zum einen vom BVerfG als eindeutig dem GG nachrangig eingestuft wurde, sogar noch bevor es 2006 in die Rechtskompetenz der Länder abgestuft wurde.

Wo wir bei Paragraphen sind - es ist evtl eine Option, Anzeige gegen den Oberkommandanten des Polizeieinsatzes zu erstatten wegen Verstoß gegen §285 StGB:

"Verhinderung oder Störung einer Versammlung
Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, daß er
1. den Versammlungsraum unzugänglich macht,
2. eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hindert oder ihr den Zutritt erschwert oder ihr die Teilnahme an der Versammlung durch schwere Belästigungen unmöglich macht oder erschwert,
3. in die Versammlung unbefugt eindringt oder
4. eine zur Leitung oder Aufrechterhaltung der Ordnung berufene Person verdrängt oder sich einer ihrer auf den Verlauf der Versammlung bezüglichen Anordnungen tätlich widersetzt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Interessant auch § 21 VersG:

"Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
 

@23:40

egal 14.04.2008 - 08:21
 
Weiter ist es eine Ordnungswidrigkeit nach §113 Abs. 1 OWiG, wenn die Polizei 3 mal zur Aufläsung aufgefordert hat und dun die Versammlung nicht verlässt. Diese Möglichkeit wurde durch die Staatsdiener jedoch anscheinend nicht wahrgenommen => "...also Leitern einer Versammlung, die keine war und auch garnicht aufgelöst wurde(!)"
 

Anmeldepflicht

tutnixzursache 14.04.2008 - 13:39
 
Das Versammlungsgesetz sieht auch eine Anmeldefrist vor, der Verstoß ist nach §26 Nr.2 VersammlG für den Leiter oder Veranstalter mit Strafe bis zu einem Jahr belegt. Das scheitert nur häufiger in Fällen wie diesen daran, dass niemandem eine Leiter- oder Veranstaltereigenschaft nachgewiesen werden kann. Andererseits wurden aber auch schon öffentliche Kranzniederlegungen nach dieser Vorschrift bestraft. Deswegen noch einmal zur Erinnerung: Keine Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Das gilt insbesondere auch, wenn diese nach einem Verantwortlichen fragen!
 

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