Das Netz wird dichter:
- Nach widerstandsloser Aufgabe sozialer Rechte
- flächnendeckender Erfassung der Bevölkerung mit erkennungdienstlichen Methoden
- zunehmendem Einsatz von überwachungsstaatlichen Maßnahmen
- Bestreben zum Einsatz des Miltärs im Inneren
- Jetzt auch Ermächtigungsgesetz für Geheimdienste
Immer mehr Kontrolle der Bevölkerung für die "Strategie der vernetzten Sicherheit" zur Aufrechterhaltung und Schutz der Besitzverhältnisse bundes- und weltweit:
- Staatssicherheitsaufgaben für die (Bundes-)Polizei
- Aufheben der räumlichen und organisatorischen Trennung von Geheimdiensten und Polizei
- Polizeiaufgaben fürs Militär
- Umwandlung der Bundeswehr von der verfassungsdefinierten Aufgabe der Verteidigungsarmee hin zu einer Angriffsarmee, der sog. Interventionsarmee
Reine Zukunftsmusik?
Deutschland - kein Wintermärchen:
Der Michel schläft sich in den Erstickungstod
| 19.12.2008 | 23:00 UTC
Bundesrat billigt umstrittenes BKA-Gesetz
BERLIN: Der Bundesrat hat bei seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause eine Reihe lang umstrittener Gesetze verabschiedet. So billigte die Länderkammer mit knapper Mehrheit das BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt erlaubt, zur Abwehr terroristischer Gefahren auch vorbeugend zu ermitteln. Dabei können unter anderem Computer von Verdächtigen online durchsucht werden. FDP und Grüne kündigten Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz an.
Quelle:www.dw-world.de/dw/0,,265,00.ht
Die FRANKFURTER RUNDSCHAU kommentiert:
"So geht das bei politischen Märchenerzählern: Wir erfinden ein Monster, schneiden ihm ein paar besonders lange Krallen weg und sagen: Seht her, das harmlose Wachhündchen! Nun bekommt Wolfgang Schäuble sein Untier namens BKA-Gesetz. Über die Online-Durchsuchung entscheidet ein Richter, und schon, sagen Union und SPD, tut’s nicht mehr weh. Die immer neuen Angriffe auf rechtsstaatliche Normen werden mit unserer Sicherheit begründet. Sollte es nicht dieser Rechtsstaat sein, der uns Sicherheit gibt, indem er die Balance hält zwischen Strafverfolgung und Schutz der Freiheitsrechte? Die Koalition einigte sich auf Strafen für Terrorcamp-Besucher und andere, die Schlimmes im Schilde führen. Wenigstens einen Tatvorsatz, das setzte die SPD durch, muss man nachweisen. Aber die Strafverfolger rücken wieder ein Stück vor in die Grauzone zwischen Verbrechen und vermuteten Vorsätzen. Wen wundert’s, wenn es dann auch Unschuldige trifft?", fragt die FRANKFURTER RUNDSCHAU.
"Zwar reicht der Aufenthalt in einem Terrorcamp allein nicht aus, um mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft zu werden", gibt die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG zu bedenken.
"Es muss auch die Motivation nachgewiesen werden, einen Anschlag zu verüben, was im Einzelfall so einfach nicht sein wird. So wie es aussieht, werden dabei die Richter den Ermessensspielraum ausfüllen müssen, den der Gesetzgeber offenlässt", mutmaßt die F.A.Z.
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG geht näher auf die Rolle der Justiz ein:
"Die Richter werden die 'Terrorcamps' in Afghanistan oder sonstwo in Augenschein nehmen müssen. Und sie werden in den Kopf des Beschuldigten hineinschauen müssen: Der muss nämlich nach dem geplanten Gesetz die Motivation haben, später einen Terroranschlag zu verüben. Wie das in einem rechtsstaatlichen Beweisverfahren festgestellt werden soll, sagen weder der Innenminister noch die Justizministerin. Das neue Gesetz ist Ausdruck von Wichtigtuerei. Es versucht, den Film 'Minority Report' in die Realität zu übersetzen. Dieser Film erzählt von einem System, das Verbrechen verhindert, indem es die Gedanken überwacht und dann die Leute mit den gefährlichen Gedanken unschädlich macht. Der Regisseur heißt Spielberg. In der Politik heißt er Schäuble; die Regieassistenz hat Brigitte Zypries", ist in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG zu lesen.
Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG hingegen glaubt, dass die Justizministerin das Gesetz "mit großen Bauchschmerzen geschrieben hat":
"Der Text verrät jedenfalls mit jeder Zeile ihren Widerwillen. Doch die Ministerin geht zu weit, wenn sie fordert, Absolventen eines Terrorcamps müsse auch der Vorsatz eines späteren Anschlags nachgewiesen werden. Das ist kaum zu bewerkstelligen. Ein tiefer Blick in die Augen von Pakistan-Rückkehrern wird nicht reichen. Der Ministerin wäre mehr Mut zu wünschen: Ein klares Nein wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wäre ehrlicher gewesen als ihre weitgehend nutzlosen Regelungen, die dem Wähler nur mehr Sicherheit vorgaukeln."
Diese Ansicht vertritt die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG.
"Justizministerin Zypries redet nicht zufällig davon, dass die Gesetze verfassungsrechtlich 'auf Kante genäht' seien", vermerkt die NEUE RUHR ZEITUNG aus Essen und beobachtet:
"Schäuble schweigt. Das lässt auf Vorsicht schließen. Er muss das Kind nach Hause schaukeln. Am Schweigen erkennt man zugleich auch den Genießer. Er bekommt von der SPD, was ihm weder die FDP noch die Grünen geben würden. Eigentlich kann der Mohr 2009 gehen. Die SPD hat ihre Schuldigkeit getan", stellt die NEUE RUHR ZEITUNG fest.
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sueddeutsche.de
13.12.2008 11:14 Uhr |
kt |
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Elektronischer Ausweis
Filmchen im Pass
Damit Grenzbeamte Menschen viel besser identifizieren können: Zeigen Ausweise bald Videos?
Von Helmut Martin-Jung
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Der elektronische Pass als Prototyp: noch ohne Video
Foto: ddp |
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Das in Plastik eingeschweißte Ausweisdokument wird auf ein Lesegerät gelegt und plötzlich kommt Bewegung in das Bild des Inhabers. Langsam dreht er den Kopf von rechts nach links. Was eher an die Welt des Zauberlehrlings Harry Potter erinnert, soll künftig den Grenzverkehr sicherer machen. Schon in drei bis fünf Jahren sei die Technik marktreif, sagt Iris Köpke, Sprecherin der Bundesdruckerei.
Was aber bringt der Film auf dem Personalausweis? "Beim Grenzverkehr geht es heute weniger um Fälschungen als um Identitätsdiebstahl", sagt Köpke. Mit anderen Worten: Ausweise werden gestohlen und von Menschen eingesetzt, die den eigentlichen Inhabern ähnlich sehen.
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Schon lange wünschten sich Behörden die Möglichkeit, kurze Videosequenzen auf Identitätsdokumenten zu speichern. Darauf könnten Grenzbeamte Menschen viel besser erkennen als auf einem starren Foto.
Die Anzeigen müssen aber auch robust, biegsam und sehr dünn sein. Die Bundesdruckerei arbeitet für das Projekt mit dem südkoreanischen Konzern Samsung zusammen, dem Weltmarktführer für Anzeigefolien aus organischen Leuchtdioden, kurz OLED. Eine besondere Variante davon soll für die Video-Ausweise zum Einsatz kommen.
Diese Leuchtdioden sitzen auf einem Gitter, einer sogenannten Aktiv-Matrix, von der aus sie angesteuert werden. Die Energie dazu liefert das Magnetfeld des Lesegerätes. Die Ausweise müssen ihm dafür näher als zehn Zentimeter sein. OLED-Anzeigen werden heute schon für kleine elektronische Geräte verwendet, beispielsweise für Handys.
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(SZ vom 13.12.2008/mri)
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