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  Gerichtsurteil 27.03.09
Presseerklärung:

 
       Aktionsbündnis Rosa Heide
- gegen Bombodrom und Militarisierung -

Oberverwaltungsgerichtsentscheidung
über die militärische Nutzung des Bombodromgeländes

Berlin, 27. März 2009

2007 hat das Verwaltungsgericht Potsdam in drei Musterverfahren in erster Instanz entschieden, den Bescheid des Verteidigungsministeriums zur militärischen Nutzung aufzuheben. Daher durfte die Bundeswehr das Gelände bisher nicht militärisch nutzen. Dagegen hat die Bundeswehr Beschwerde eingelegt. Heute hat das Oberverwaltungsgericht die Aufhebung des Nutzungsbescheids bestätigt.

Zunächst war während der Ausführungen der MilitärvertreterInnen die Arroganz der Macht im Saal zu spüren: Die Bundeswehr habe einen verfassungsmäßigen Auftrag und genieße deshalb bestimmte Privilegien - beispielsweise brauche sie keine Baugenehmigungen. Sie bestanden darauf: „Wir sind den Weg gegangen, den wir seit 50 Jahren immer gegangen sind.“ Dabei beriefen sie sich auf das „Landbeschaffungsgesetz“ von 1935. Remo Klinger, Anwalt der Bombodrom-Gegner, setzte genau dort an: "Das ist ein Gesetz von 1935, es diente der Weltkriegsvorbereitung und wurde 1955 einfach reaktiviert. Dieses Gesetz entspricht nicht den Mindestanforderungen unseres heutigen Rechtsstaates." Richter Kipp äußerte ebenfalls verfassungrechtliche Bedenken angesichts dieses Gesetzes und verwies damit indirekt auf das Bundesverfassungsgericht. Er hätte von der Bundeswehr mindestens ein "Planfeststellungsverfahren light" erwartet. „So nicht!“ läßt sich sein Urteil zusammenfassen: Die Bundeswehr darf auch weiterhin nicht Krieg üben in der Kyritz-Ruppiner Heide.

Dazu sagte Markus Euskirchen, einer der SprecherInnen des Aktionsbündnisses Rosa Heide: „Wir freuen uns über die heutige Gerichtsentscheidung. Sie belegt wieder einmal die Unfähigkeit der Bundeswehr, einen rechtlich wasserdichten Nutzungsbescheid für die Inbetriebnahme ihres Bombenabwurfplatzes zu erlassen. Heute hat die autoritäre Gesinnung, die in der Bundeswehr herrscht, einen juristischen Denkzettel verpasst bekommen.“ Genau hier liege aber auch das Problem: Mit jeder Entscheidung gegen ihre Versuche, das Bombodrom durchzusetzen, bekomme die Bundeswehr wichtige Hinweise für ihr weiteres Vorgehen. Was, wenn die Bundeswehr demnächst einen „verbesserten“ Nutzungsbescheid vorlegt und sich zu einem formal demokratischeren Verfahren durchringt? Was, wenn die Gerichte dann keine Einwände mehr gegen die Militarisierung der Heide zulassen? Endgültig zu verhindern sei die Aufnahme des militärischen Übungsbetriebes auf dem juristischen Weg also nicht, auch wenn die heutige Gerichtsentscheidung sich zunächst anders anhöre. „Aber diese Entscheidung bedeutet Zeitgewinn. Immerhin. Gut für alle Betroffenen und gut für weitere Aktivitäten zur politischen Verhinderung des Bombodroms“, so Euskirchen weiter.

Das Aktionsbündnis Rosa Heide werde daher auf dem umstrittenen Gelände weitere Aktionen organisieren und hat angekündigt - wie auch schon in den vergangenen Jahren – in den Tagen vom 13. bis zum 17. August 2009 mehrere Tage auf dem Platz zu campen, die umliegenden Dörfer zu besuchen und dafür deutschland- und europaweit einzuladen, um so die soziale Basis dafür zu schaffen, das Bombodrom politisch zu verhindern. Denn nach der Einschätzung des Aktionsbündnisses, so Euskirchen, „wird nur der Druck einer starken und vielseitigen Bewegung gegen die Pläne der Bundeswehr den Bombenabwurfplatz endgültig verhindern.“

Aktionsbündnis Rosa Heide

Weitere Informationen:

www.sichelschmiede.org/Analyse/Juristisches.htm
www.freieheide-nb.de
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und neu im Aufbau:
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E-Mail: g8undkrieg@so36.net

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